Die Landwirtschaft in Deutschland steht vor neuen Herausforderungen, da das Bundeslandwirtschaftsministerium plant, die Stoffstrombilanz im Zuge eines neuen Düngegesetzes abzuschaffen. Gleichzeitig soll jedoch ein nationales Nitrat-Aktionsprogramm eingeführt werden, um die Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts zu erfüllen. Dieses hatte kritisiert, dass Deutschland mehr tun müsse, um den Nitratgrenzwert von 50 Milligramm pro Liter im Trinkwasser einzuhalten.
Reaktionen auf den Entwurf
Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte bereits zu Beginn seiner Amtszeit die Stoffstrombilanz ausgesetzt und strebt nun deren vollständige Abschaffung an. Während Verbände derzeit zu dem Entwurf Stellung nehmen können, zeigt sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisch gegenüber dem geplanten Wegfall der Stoffstrombilanz. Ihrer Ansicht nach könnte dies den Schutz des Grundwassers schwächen und eine Lücke für eine ungeregelte Verklappung von stickstoffreichen Abfällen aus der Tierhaltung schaffen.
Vorbilder aus dem Ausland
Die DUH verweist auf Dänemark als Beispiel für eine effektive Kontrolle der Düngung. Dort müssen Landwirte ihre Nährstoffdaten in eine zentrale Datenbank eintragen. Ein Ampelsystem bewertet diese Daten regelmäßig und identifiziert Betriebe mit potenziellen Nährstoffüberschüssen. Diese könnten dann gezielt beraten werden. Die DUH fordert ähnliche digitale Dokumentations- und Kontrollsysteme für Deutschland.
Anpassungen an EU-Vorgaben
Im Einklang mit der EU-Düngeprodukteverordnung 2019/1009 plant das Ministerium zudem, das Umweltbundesamt als zuständige Behörde für die Zulassung von Düngeprodukten einzusetzen. Dies wird als notwendig erachtet, um die Qualität und Sicherheit importierter Dünger zu gewährleisten, insbesondere angesichts des zunehmenden Mangels an fossilen Düngemitteln wie Phosphat.
Verpflichtungen für Landwirte bleiben bestehen
Trotz der geplanten Änderungen sind Landwirte weiterhin verpflichtet, die bestehenden Düngeauflagen einzuhalten. Dazu gehören unter anderem Sperrfristen für Gülleausbringung und die Erstellung einer Düngebedarfsermittlung. Auch wenn einige Bundesländer wie Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern kürzlich Auflagen in bestimmten Gebieten aufgehoben haben, bleibt es essenziell, dass sich Deutschland an die Richtlinien hält und diese gegebenenfalls anpasst.
Der Entwurf des neuen Düngegesetzes stellt somit sowohl Herausforderungen als auch Chancen für landwirtschaftliche Betriebe dar. Während einige Regelungen gelockert werden könnten, erfordert der Schutz des Grundwassers weiterhin strenge Kontrollen und innovative Lösungen zur nachhaltigen Düngung.


