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Kritik: Entwurf des Bundestierschutzgesetzes zu bürokratisch

Anfang Juli steht die Novelle des Bundestierschutzgesetzes zur Abstimmung im Bundesrat. Der Entwurf sorgt bereits im Vorfeld für erhebliche Diskussionen, insbesondere unter den deutschen Schweinehaltern, die durch die neuen Anforderungen ihre Wettbewerbsfähigkeit bedroht sehen. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) fordert daher dringende Nachbesserungen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem neue Regelungen für nicht-kurative Eingriffe. Ein Beispiel dafür ist das Kupieren der Schwänze bei Ferkeln. Künftig sollen Schweinehalter erst dann kupieren dürfen, wenn sie nachweisen können, dass mindestens 5 % ihrer Tiere geschädigt sind. Praktiker befürchten jedoch, dass dies zu mehr Tierleid führen könnte, da Verletzungen unterhalb dieser Schwelle toleriert werden müssten. Zusätzlich sind umfangreichere Dokumentationspflichten, etwa zu Falltieren, geplant.

Der WLV kritisiert die Vorschläge des Bundeslandwirtschaftsministeriums als praxisfern und überarbeitungsbedürftig. Die vorgesehenen Verschärfungen gehen seiner Ansicht nach weit über die europäischen Vorgaben hinaus und stellen unnötige nationale Sonderwege dar. Zudem würden tierhaltende Betriebe durch die neuen Regelungen mit erheblichen bürokratischen Belastungen konfrontiert, ohne dass dies einen tatsächlichen Mehrwert für den Tierschutz brächte. Der Entwurf widerspreche damit dem Ziel der Bundesregierung, die Bürokratie abzubauen und die Landwirte zu entlasten.

„Wir unterstützen Bemühungen, den Tierschutz in Deutschland zu verbessern und das Wohlergehen der Nutztiere zu fördern. Dafür braucht es aber praktikable Lösungen. Der vorgebrachte Gesetzentwurf kommt diesen Ansprüchen in keiner Weise nach – das Gegenteil ist der Fall“, betont WLV-Präsident Hubertus Beringmeier.

Beringmeier bezeichnet die Novelle des Tierschutzgesetzes in ihrer jetzigen Form als „Bürokratiemonster“, das die Realitäten der landwirtschaftlichen Praxis völlig ignoriere. „Ich sage es ganz deutlich: In dieser Form bricht das Gesetz uns Tierhaltern das Genick und wird nach unserer Einschätzung vorrangig zu einer Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland führen“, warnt Beringmeier.

Bereits im Mai hat der Berufsstand mit einer breit angelegten Unterschriftenaktion gegen die geplanten Änderungen mobilisiert. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband steht in engem Austausch mit dem NRW-Landwirtschaftsministerium, um die Hauptkritikpunkte und Änderungsvorschläge zu kommunizieren und eine praxisgerechte Anpassung des Gesetzes zu erreichen.

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