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Europawahl: CDU/CSU stärkste Kraft in Brüssel

Die Europäische Volkspartei (EVP), der auch CDU und CSU angehören, hat die Europawahl sowohl in Deutschland als auch in der gesamten EU klar für sich entschieden. In Deutschland erreichte die Union 30,0 % der Stimmen und wurde damit stärkste Kraft. EU-weit erzielte die christlich-konservative EVP 26,25 % der Stimmen. Diese vorläufigen Ergebnisse wurden am Montagmorgen bekanntgegeben, geringfügige Änderungen sind jedoch noch möglich.

Die Grünen, die bei der Europawahl 2019 in Deutschland mit 20,5 % ihr bisher bestes Ergebnis erzielten, mussten nun Verluste hinnehmen und kamen auf 12,5 %. Dagegen konnte die AfD einen deutlichen Zuwachs verzeichnen und erreichte 15,9 % der Stimmen.

Die SPD erhielt 13,9 % der Stimmen, während das Bündnis Sarah Wagenknecht auf 6,2 % kam. Die FDP lag bei 5,2 %. Die Linke und die Freien Wähler erzielten jeweils 2,7 % der Stimmen und liegen damit gleichauf.

Norbert Lins, Vorsitzender des Agrarausschusses im EU-Parlament und Mitglied der CDU, bezeichnete das Ergebnis als „Desaster für die Ampel in Deutschland“. Gleichzeitig sieht er die CDU nach dieser Wahl auf einem „guten Weg“. Diese Aussagen tätigte er gegenüber der ARD.

Trotz des Erfolgs rechtsaußen Parteien, die deutliche Gewinne verbuchen konnten, werden sie auch in Zukunft keine Mehrheit im Europaparlament erreichen. Dafür wären 361 der 720 Sitze notwendig, aktuell verfügen sie über weniger als 200 Sitze.

Nach der Wahl teilen die nationalen Behörden dem Europäischen Parlament die Namen der gewählten Abgeordneten mit. Kurz danach reisen die meisten der neuen Abgeordneten nach Brüssel, wo sie Fraktionen bilden und informelle Verhandlungen über mögliche Posten beginnen.

Bis zur konstituierenden Sitzung des EU-Parlaments am 16. Juli in Straßburg müssen die Fraktionen gebildet sein. Eine Fraktion benötigt mindestens 23 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten, also aus mindestens sieben EU-Staaten.

Die Abgeordneten entscheiden auch über die Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse und Unterausschüsse des Parlaments und leiten damit die neue Wahlperiode ein. Dabei wird auch festgelegt, welche Abgeordneten künftig im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung tätig sein werden.

Die Europawahl ermöglicht es den Bürgern der EU, ihre Vertreter im EU-Parlament zu wählen. Obwohl einige Parteien „Spitzenkandidaten“ für die Wahl aufgestellt haben, wird die Präsidentin der EU-Kommission nicht direkt gewählt. Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten schlagen einen Kandidaten oder eine Kandidatin vor. Das Parlament wählt dann den Präsidenten oder die Präsidentin der Kommission mit der Mehrheit seiner Abgeordneten, also 361 Stimmen. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung.

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