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EU-Kommission stellt GAP-Vereinfachungspaket vor

Am 14. Mai hat die Europäische Kommission ein neues Maßnahmenpaket vorgestellt, das der Landwirtschaft in der Europäischen Union spürbare Erleichterungen bringen soll. Mit dem Paket sollen Regelungen vereinfacht und Bürokratiekosten reduziert werden – insbesondere bei kleineren Betrieben und Biolandwirten.

Kernpunkt des Vorschlags ist die Überarbeitung der Konditionalität. Diese soll in mehreren Punkten vereinfacht werden, um Landwirten den Verwaltungsaufwand zu erleichtern. Neben einer Ausweitung der Kleinerzeugerregelung sind auch weniger Vor-Ort-Kontrollen sowie großzügigere Ausnahmeregelungen für Ökobetriebe vorgesehen. Nach Angaben von EU-Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis könnten dadurch jährlich bis zu 1,6 Milliarden Euro an Verwaltungskosten eingespart werden.

EU-Agrarkommissar Christophe Hansen forderte die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament dazu auf, die geplanten Erleichterungen noch in diesem Jahr zu beschließen. Ziel ist es, dass die Maßnahmen bis spätestens 2026 auf den Betrieben greifen. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer äußerte sich zustimmend und bezeichnete das Papier als tragfähige Grundlage für die weiteren Beratungen auf EU-Ebene. Er wies darauf hin, dass der Bürokratieaufwand nicht zur zentralen Arbeitsfläche der Landwirte werden dürfe.

Ein zentrales Element des Pakets ist die Reduzierung der Vor-Ort-Kontrollen. Künftig soll jeder Betrieb nur noch einmal jährlich kontrolliert werden. Darüber hinaus wird die jährliche Pauschalförderung für Kleinbetriebe von derzeit 1.250 Euro auf 2.500 Euro angehoben. In Zukunft sollen diese Betriebe keine umfassenden Förderanträge mehr ausfüllen müssen. Für zur Betriebserweiterung sollen sie zudem leichter Zugang zu Fördermitteln in Höhe von bis zu 50.000 Euro erhalten.

Auch bei den GLÖZ-Vorgaben (Grundanforderungen an die landwirtschaftliche Bewirtschaftung) sind Anpassungen geplant. Dazu zählen Erleichterungen beim Umgang mit , Moorflächen und Pufferzonen an Gewässern. Zusätzlich sollen Landwirte, die auf Moorstandorten wirtschaften, für Maßnahmen zum Erhalt oder zur Wiedervernässung entschädigt werden können.

Biologisch wirtschaftende Betriebe sollen künftig von bestimmten GLÖZ-Verpflichtungen ausgenommen sein, die den allgemeinen Zustand der Flächen betreffen. Diese Erleichterung zielt darauf ab, bereits nachhaltig wirtschaftenden Betrieben mehr Flexibilität zu verschaffen.

Darüber hinaus erhalten die Mitgliedstaaten künftig die Möglichkeit, bis zu drei Prozent ihrer Mittel aus der Gemeinsamen () für nationale Kriseninterventionsfonds zu verwenden. Diese sollen bei extremen Wetterereignissen oder Naturkatastrophen schnelle Unterstützung leisten können. Die EU-weite Krisenreserve bleibt weiterhin bestehen und wird durch diese nationalen Fonds ergänzt.

Innerhalb des EU-Parlaments wurde der Vorschlag aus Teilen der Unionsfraktion positiv aufgenommen. Kritische Stimmen kamen hingegen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die das Vorhaben als Rückschritt in der europäischen Agrarpolitik bezeichnete. Umweltverbände äußerten die Sorge, dass durch die geplanten Vereinfachungen zentrale geschwächt werden könnten. Insbesondere Maßnahmen zum Natur- und Gewässerschutz stünden nach ihrer Einschätzung unter Druck.

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