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Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 enttäuscht Betriebe

Das Bundesfinanzministerium hat den lang erwarteten Entwurf zum 2024 vorgestellt. , die angesichts der Kürzungen bei der Agrardieselvergütung auf steuerliche Entlastungen gehofft hatten, zeigen sich von den Inhalten des Entwurfs enttäuscht. Die erwarteten Maßnahmen fallen geringer aus als erhofft, was zu Unmut in der Branche führt.

Eine der Hauptforderungen vieler landwirtschaftlicher Betriebe war die Wiedereinführung der , auch bekannt als Tarifermäßigung oder Gewinnglättung. Diese wurde ursprünglich von der Großen Koalition im Jahr 2016 eingeführt und galt bis Ende 2022. Die Hoffnung lag darauf, dass diese Regelung einen Ausgleich für die finanziellen Belastungen durch die Agrardieselkürzung bieten könnte. Jedoch sieht der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 eine Befristung der Tarifglättung vor, die rückwirkend zum 1. Januar 2023 wieder eingeführt und Ende 2028 auslaufen soll. Ein weiterer Punkt, der für Unzufriedenheit sorgt, ist, dass juristische Personen von diesem Steuermodell ausgeschlossen sind, was die Reichweite der Maßnahme erheblich einschränkt.

Zudem vermissen viele Betriebe die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage im Entwurf, die als wichtiger Puffer für wirtschaftlich schwierige Zeiten angesehen wird. Stattdessen ist eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes für pauschalierende Betriebe von 9% auf 8,4% für das Kalenderjahr 2024 geplant. Diese Maßnahme wird jedoch als unzureichend angesehen, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft nachhaltig zu stärken.

Der Deutsche (DBV) kritisiert, dass die vorgesehenen Änderungen keinen „gleichwertigen und angemessenen Ausgleich“ für die Steuererhöhung beim darstellen. Die Enttäuschung über den Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 ist groß, da viele landwirtschaftliche Betriebe durch die Kürzung der Agrardieselvergütung und das Fehlen signifikanter steuerlicher Entlastungen eine massive Schwächung ihrer Wettbewerbsfähigkeit befürchten.

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