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Bund und Länder einigen sich auf neue Stichtagsregelung für Grünland

Die jüngste Agrarministerkonferenz in Bad Reichenhall brachte einige bedeutende Beschlüsse mit sich. In einem klaren Votum sprachen sich Bund und Länder dafür aus, das EU-Vereinfachungspaket vollständig in nationales Recht umzusetzen. Dies betrifft unter anderem die Stichtagsregelung beim Grünlandumbruch, die es Landwirten ermöglicht, Kleegras- oder Grünlandflächen ohne Umbruchpflicht weiterhin als Ackerland zu führen, wenn sie zum Stichtag 1. Januar 2026 als solches im Mehrfachantrag deklariert waren.

Lockerungen der Glöz-Standards

Die Konferenz brachte zudem Lockerungen bei den Glöz-Standards mit sich. So wird für die Mindestbegrünung (Glöz 6) künftig Schwarzbrache erlaubt sein, was beispielsweise der Bekämpfung der Schilf-Glasgeflügelzikade dient. Auch bei Blühmischungen sind Erleichterungen geplant: Mehr als zehn Sorten sollen zugelassen werden.

Ökobetriebe profitieren besonders von den neuen Regelungen: Sie sind seit Anfang des Jahres von mehreren Glöz-Auflagen befreit. Die Rückmeldungen aus den Reihen der Ökoverbände zeigen, dass diese Befreiungen lange gefordert wurden.

Herausforderungen beim Düngerecht

Im Bereich des Düngerechts konnten die Länderagrarminister keine einheitliche Linie finden, jedoch einigten sie sich auf eine Neuausrichtung, die praktikabler und kontrollierbarer sein soll. Dabei ist der Schutz des Grundwassers ein zentrales Anliegen. Während einige Bundesländer wie Baden-Württemberg kein Problem damit haben, belastete Gebiete auszuweisen, wird die Frage geprüft, ob Deutschland auf das Ausweisen sogenannter Roter Gebiete verzichten kann.

Eine Arbeitsgruppe soll bis zur Herbst-Agrarministerkonferenz ein neues Düngekonzept vorlegen. Ziel ist es, bis zur Düngesaison 2027 Rechtssicherheit für Landwirte zu schaffen. Ob dieser enge Zeitplan eingehalten werden kann, bleibt ungewiss.

Kontroversen um Tierwohlförderung

In puncto Tierwohlförderung gab es deutliche Differenzen. Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk kritisierte seine niedersächsische Kollegin Miriam Staudte für ihre Haltung gegen einen langfristigen Bestandsschutz für Stallumbauten zu mehr Tierwohl. Staudte wies dies zurück und beklagte das abrupte Ende des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung im Jahr 2025 durch den CSU-Minister Alois Rainer.

Trotz dieser Meinungsverschiedenheiten wurde klargestellt, dass Finanzmittel für die Stallumbauförderung ab September 2026 bereitgestellt werden sollen.

Keine Einigung bei freiwilligem Lieferverzicht

Niedersachsen scheiterte mit seinem Antrag auf einen freiwilligen Lieferverzicht in der Milchproduktion gegen Entschädigung. Zwar demonstrierten BDM-Landwirte vor dem Tagungsort für diese Maßnahme, doch fand sie keine Mehrheit unter den Ländern.

Die AMK-Vorsitzende Michaela Kaniber betonte die Bedeutung der Milchbauern für den ländlichen Raum und forderte eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage.

Kritik am EU-Renaturierungsgesetz

Beim EU-Renaturierungsgesetz konnten sich die Länder nicht einigen. Während allgemein Einigkeit über die Notwendigkeit der Richtlinie herrschte, fordern einige Länder Änderungen in Brüssel, um eine praxistaugliche und finanziell abgesicherte Umsetzung zu gewährleisten.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verhandlungen weiterentwickeln und welche Maßnahmen letztlich in nationales Recht umgesetzt werden können.

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