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Bayerisches Kabinett setzt umstrittene Wolfsverordnung wieder in Kraft

Die bayerische Regierung hat entschieden, die zuvor ausgesetzte Wolfsverordnung erneut zu aktivieren, um sowohl Weidetiere als auch Menschen besser vor Wölfen zu schützen. Die Verordnung, die erstmalig im Mai 2023 eingeführt wurde, ist nach einer rechtlichen Überprüfung und einer Verbändeanhörung wieder in Kraft getreten. Diese Schritte waren erforderlich, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Verordnung im Juli aufgrund einer fehlenden Anhörung von Verbänden als ungültig erklärte, wie der Staatskanzleichef Florian Herrmann dem Bayerischen Rundfunk erklärte.

Der Bund Naturschutz in Bayern hat angekündigt, erneut gegen die Verordnung vorzugehen. Der Verband bemängelt, dass seine Einwände und Vorschläge im Zuge der Neuauflage nicht berücksichtigt wurden. Richard Mergner, der Vorsitzende des Verbands, argumentiert, dass die unveränderte Wiedereinführung der Verordnung sowohl nationales als auch europäisches Naturschutzrecht missachte. Obwohl der Verband nicht prinzipiell gegen das Erlegen von Wölfen ist, die Weidetiere angreifen, kritisiert Mergner die Darstellung des Wolfes als Feind durch die Regierung. „Der Wolf ist ein Teil von Bayerns Natur und wir müssen lernen, mit ihm zu leben“, betonte er im Gespräch mit dem BR.

Die reaktivierte Wolfsverordnung erlaubt es, Wölfe in der Nähe von Weidegebieten, in denen ein Schutz der Tiere nicht möglich ist, nach einem Riss zu entnehmen, ohne dass der individuelle Wolf identifiziert werden muss. Dies bedeutet, dass nicht zwangsläufig der Wolf, der den Schaden verursacht hat, getötet werden darf. Auch verhaltensauffällige Wölfe, die Menschen oder Hunde bedrohen, dürfen entfernt werden. Die Entscheidung über den Abschuss trifft jeweils das zuständige Landratsamt.

Umweltminister Thorsten Glauber verteidigt die Verordnung als notwendige Schutzmaßnahme für die Weidetiere und betont die Wichtigkeit, pragmatisch mit der Wolfspopulation umzugehen, um die Weidewirtschaft in Bayern zu sichern. „Die Weidetierhaltung trägt wesentlich zur biologischen Vielfalt in unserem Bundesland bei“, so Glauber.

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