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EU plant Reform für schnellere Zulassung biologischer Pflanzenschutzmittel

In der Europäischen Union (EU) wird derzeit intensiv über eine Anpassung der Pflanzenschutz-Verordnung diskutiert, die insbesondere den Einsatz von biologischen Pflanzenschutzmitteln fördern soll. Diese Initiative wird vom Internationalen Dachverband der Bio-Pflanzenschutzmittelhersteller in Deutschland und Österreich (IBMA-DA) mit großem Interesse verfolgt. Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen wird durch eine aktuelle Studie in der Zeitschrift Nature hervorgehoben, die aufzeigt, dass etwa 70 % der Böden in Europa Rückstände chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel aufweisen.

Fokus auf biologische Lösungen

Der IBMA-DA begrüßt den Vorschlag zur Änderung der EU-Pflanzenschutz-Verordnung, plädiert jedoch dafür, dass sich das Reformpaket ausschließlich auf biologische Alternativen konzentrieren sollte. Laut dem Verband könnte dies dazu führen, dass biologische Pflanzenschutzmittel schneller sowohl national als auch EU-weit zugelassen werden, ohne dabei die notwendige Risikobewertung zu vernachlässigen.

Neue Definitionen für klare Richtlinien

Ein wesentlicher Teil des Vorschlags ist die Einführung einer klaren Definition für biologische Pflanzenschutzmittel. Diese Definition soll sicherstellen, dass biologische Lösungen gezielt gefördert werden können. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, das Zulassungsverfahren zu vereinheitlichen: Statt wie bisher drei separate Verfahren für die südliche, zentrale und nördliche EU-Zone zu durchlaufen, soll künftig ein einziges Verfahren ausreichen. Dies könnte vor allem angesichts des Klimawandels von Bedeutung sein, da sich klimatische Bedingungen immer mehr angleichen und Schädlinge schneller verbreiten könnten.

Kritische Betrachtung synthetischer Wirkstoffe

Der Verband äußert jedoch Bedenken gegenüber dem aktuellen Definitionsvorschlag der Europäischen Kommission. Dieser erlaubt unter bestimmten Kriterien auch synthetische Wirkstoffe als biologisch zu klassifizieren. Der IBMA-DA fordert daher eine Definition basierend auf dem Ursprung der Wirkstoffe: Nur natürlicher Ursprung oder naturidente Stoffe sollten als biologisch anerkannt werden. Zu diesen zählen unter anderem Mikroorganismen, Pheromone und Nützlinge.

Die Frage nach „angemessenen Alternativen“

Brigitte Kranz vom IBMA D/A hebt hervor, dass wissenschaftliche Studien zunehmend negative Auswirkungen herkömmlicher Pflanzenschutzpraktiken auf Mensch und Umwelt dokumentieren. Sie kritisiert einen bestimmten Änderungsentwurf der Verordnung VO (EG) 1107/2009, nach dem nur noch „angemessene“ statt aller „verfügbaren“ Alternativen geprüft werden sollen. Dies könne dazu führen, dass ineffektive oder umstrittene Substanzen länger am Markt bleiben.

Laut Kranz müssen Landwirte sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch verantwortungsbewusst handeln können. Mehr Unterstützung für den biologischen Pflanzenschutz sei daher essentiell und dürfe nicht durch Ausnahmeregelungen untergraben werden.

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