Ab dem 1. Januar 2026 stehen Landwirte vor neuen Herausforderungen bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmitteln. Diese Änderungen bedeuten eine Erweiterung der bisherigen Anforderungen, die für viele Betriebe einen zusätzlichen administrativen Aufwand darstellen könnten.
Erweiterte Aufzeichnungspflichten für 2026
Bisher mussten Landwirte bestimmte Details wie den Namen des Anwenders, die Kulturbezeichnung, das Datum der Anwendung, die Menge und das verwendete Pflanzenschutzmittel sowie die Bezeichnung der Fläche festhalten. Diese Anforderungen basierten auf Artikel 67 der EU-Verordnung 1107/2009 und Paragraph 11 des Pflanzenschutzgesetzes.
Ab dem Jahreswechsel sind Landwirte verpflichtet, zusätzliche Informationen zu dokumentieren. Dazu gehört unter anderem der EPPO-Code der Kultur und die Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels. Auch die genaue Lage der behandelten Fläche muss angegeben werden, was zum Beispiel durch die InVeKoS-Bezeichnung des Agrarantrags geschehen kann.
Detailgenaue Dokumentation als neue Realität
Für Landwirte bedeutet dies ab 2026 mehr Arbeit bei der Erfassung von Daten. Sie müssen nun auch festhalten, ob eine gesamte Fläche oder nur Teile behandelt wurden und ob es sich um eine Agrarfläche oder ein Gewächshaus handelt. Bei zeitlich eingeschränkter Anwendung, etwa aus Gründen des Bienenschutzes, ist zusätzlich die Uhrzeit zu vermerken. Zudem müssen bei bestimmten Entwicklungsstadien, wie bei Wachstumsreglern, das BBCH-Stadium dokumentiert werden.
Noch bis Ende 2026 können diese Angaben handschriftlich erfolgen. Doch ab dem Jahr 2027 sind Landwirte angehalten, ihre Aufzeichnungen unverzüglich in ein elektronisches Format zu überführen und dies innerhalb von 30 Tagen zu erledigen.
Anpassungen als Chance und Herausforderung
Die neuen Anforderungen stellen für viele landwirtschaftliche Betriebe einen erheblichen Mehraufwand dar. Doch zugleich bieten sie auch Chancen zur Optimierung ihrer Arbeitsabläufe durch digitale Tools und Systeme zur Erfassung und Verwaltung dieser Daten. Die Umstellung auf elektronische Dokumentation könnte langfristig zu effizienteren Prozessen führen.
Laut Experten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und des Deutschen Bauernverbands sind diese Maßnahmen Teil einer breiteren Strategie zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und Sicherheit von Pflanzenschutzmitteln in Europa. Für Landwirte bleibt es essenziell, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und gegebenenfalls Unterstützung bei der Implementierung neuer Prozesse einzuholen.
