Die derzeitige milde und feuchte Witterung seit der letzten Erntezeit zeigt kaum Einfluss auf die Entwicklung der Zwischenfrüchte, abgesehen davon, dass einige Pflanzenarten bereits mit der Samenbildung beginnen. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) berichtet über das starke Wachstum dieser Früchte in verschiedenen Regionen und weist darauf hin, dass manche bereits Samenstände ausbilden. Die Experten des LLH raten zur Vorsicht beim Betreten der Felder, insbesondere wegen der nassen Bodenverhältnisse, die das Mulchen oder Walzen der Bestände problematisch machen.
Die feuchte Bodenbeschaffenheit erlaubt kaum eine schonende Bodenbearbeitung. Wenn die Felder befahrbar sind, wird das Walzen dem Mulchen vorgezogen, da gewalzte Pflanzen besser durchfrieren und der Frost effektiver in die gequetschten Pflanzen eindringen kann. Das Mulchen hingegen führt zur Freisetzung von Stickstoff, der während der Wachstumspause nicht aufgenommen wird und ausgewaschen werden könnte. Daher empfehlen die Berater des LLH, Geduld zu bewahren, da auch in vergangenen milden Wintern stets Frosttage auftraten, die ein schonendes Walzen ermöglichten und somit die Zwischenfrüchte effektiv zerstörten.
Zudem macht der LLH auf neue Regulierungen im Einsatz von Glyphosat aufmerksam: In Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Biosphärenreservaten ist der Einsatz dieses Herbizids zur Unkrautbekämpfung, inklusive der Beseitigung von Mulch- und Ausfallkulturen zur Vorsaatbehandlung, nicht gestattet. Zwischenfrüchte, die unter die Regelungen der GLÖZ 8 fallen, dürfen bis zum 31. Dezember 2024 gewalzt oder gemulcht werden, allerdings ohne dass dabei in den Boden eingegriffen wird.