Das Deutsche Maiskomitee (DMK) schlägt Alarm: Mais-Gemische könnten in Agraranträgen ihre spezielle Codierung verlieren und stattdessen als allgemeine Platzhalter für den Gemengeanbau gelten. Diese Entwicklung könnte erhebliche Einschränkungen zur Folge haben, warnt das DMK.
Im Mittelpunkt steht die Diskussion über die Anpassung der Fruchtfolgeregelungen nach GLÖZ 7. Das DMK weist darauf hin, dass insbesondere der Mais-Stangenbohnen-Gemengeanbau betroffen wäre. Der Begriff „Mais-Stangenbohnen-Gemenge“ wird oft stellvertretend für den gesamten Gemengeanbau verwendet, was auf bundesweiter Ebene entscheidende Möglichkeiten einschränken könnte.
Das DMK plädiert dafür, dass Mais-Gemische ihre eigene Codierung bei Agraranträgen behalten. Der Anbau von Mais-Stangenbohnen-Gemischen unterscheidet sich signifikant vom reinen Maisanbau und sollte daher als eigenständige Kulturform anerkannt werden.
Wirtschaftlich gesehen ist der Mais-Stangenbohnen-Gemengeanbau oft noch nicht konkurrenzfähig. Dennoch bietet er aus ökologischer Perspektive wertvolle Vorteile. Der Einsatz von Leguminosen als Partnerpflanzen kann den Bedarf an Stickstoffdünger verringern und den Vorfruchtwert erhöhen. Außerdem wird durch die erhöhte Bodenbedeckung das Risiko von Erosion vermindert, was angesichts des Klimawandels von großer Bedeutung ist.
Falls die GLÖZ-7-Standards geändert und die eigene Codierung von Mais-Gemischen in Agraranträgen gestrichen wird, könnte dies die Weiterentwicklung des Mais-Gemengeanbaus stark behindern. Diese innovative Anbaupraxis könnte dadurch in ihren Anfängen erstickt werden, ohne ihr volles Potenzial entfalten zu können.