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Bundessortenamt gibt grünes Licht für 45 neue Getreidesorten

Das Bundessortenamt (BSA) hat kürzlich 45 neue Getreidesorten für den deutschen Markt zugelassen, was den Landwirten eine erweiterte Auswahl für die kommende Anbausaison bietet. Diese Neuzulassungen umfassen verschiedene Getreidearten, darunter Winterweichweizen, Wintergerste, Sommergerste, Winterroggen, Wintertriticale sowie Sommerweichweizen und -hafer.

Besonders beim Winterweichweizen, der meistverbreiteten Getreideart in Deutschland, wurden 15 neue Sorten zugelassen. Darunter befindet sich auch eine Sorte, die speziell für den ökologischen Landbau geprüft wurde. Ebenso erweitern 13 neue Sorten bei den zwei- und mehrzeiligen Wintergersten sowie zwei neue Sommergerstensorten das Angebot für Landwirte.

Die Zulassung der neuen Sorten ist das Ergebnis intensiver Bemühungen um die Verbesserung von Eigenschaften wie Ertrag, Krankheitsresistenz und Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Anbaubedingungen. „Die stetige Suche nach verbesserten Sorten ist entscheidend, um den Herausforderungen des globalen Ackerbaus zu begegnen“, erklärt Dr. Dennis Hehnen, Geschäftsführer des Getreidefonds Z-Saatgut. Er betont weiter, dass die neuen Sorten den Landwirten helfen sollen, ihre Anbausysteme zu optimieren und sich besser an verändernde Umweltbedingungen anzupassen.

Die Bemühungen der Pflanzenzüchtung, den Zuchtfortschritt voranzutreiben, sind zentral für die Unterstützung der Landwirte bei der Sicherstellung einer nachhaltigen und erfolgreichen landwirtschaftlichen Produktion. „Um diese Innovationskraft der Züchtung aufrechtzuerhalten, ist es wichtig, dass Landwirte unterstützend Z-Saatgut verwenden“, fügt Hehnen hinzu.

Die Neuzulassungen erfolgen gemäß den strengen Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes. Jede neue Sorte muss in der nationalen Wertprüfung nachweisen, dass sie im Vergleich zu bereits zugelassenen Sorten signifikante Verbesserungen in Anbau- und Verwertungseigenschaften bietet. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Sorten vom Sortenausschuss bewertet und anschließend zugelassen. Diese Zulassung ist die Grundlage für den gewerblichen Vertrieb von Saatgut in Deutschland.

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