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Vereinfachung der Genehmigungsprozesse für Geothermie und Wärmepumpen

In Deutschland sollen die Prozesse zur Einrichtung von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern zukünftig beschleunigt und vereinfacht werden. Wirtschaftsminister Robert Habeck setzte am Mittwoch die notwendigen Änderungen des Gesetzes in Gang, um dies zu erreichen. Ziel ist es, die Genehmigungsverfahren für diese Technologien zu straffen, wie aus einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht, die nach der Kabinettsentscheidung am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Die Gesetzesänderung, initiiert durch Minister Habeck, zielt darauf ab, die Nutzung von erdgekoppelten Wärmepumpen und die Erschließung geothermischer Energie als zentrale Elemente für die Wärmeversorgung zu stärken. Die Förderung der Geothermie und der Einsatz von Groß- sowie Haushaltswärmepumpen stehen im Fokus dieser Initiative.

Ein wichtiger Punkt des neuen Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) ist die Klarstellung, dass oberflächennahe Geothermie nicht mehr dem Bergrecht unterliegt, wodurch komplizierte bergrechtliche Genehmigungsverfahren entfallen. Die Änderungen im Berg- und Wasserrecht, einschließlich der Festsetzung von Maximalfristen für Genehmigungsverfahren, sollen die administrativen Hürden weiter reduzieren.

Zudem wird der Stellenwert von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern in Abwägungsentscheidungen gestärkt, wodurch diese Technologien nun ähnlich wie andere erneuerbare Energieanlagen als von übergeordnetem öffentlichen Interesse betrachtet werden. Im Entwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, der ebenfalls kürzlich vom Kabinett angenommen wurde, sind neue wasserrechtliche Fristen für die Zulassung dieser Technologien festgelegt.

Diese beschleunigten Genehmigungsprozesse sind Teil der Bemühungen der Bundesregierung, das Wachstum grüner Technologien zu fördern. Der Bundesrat und der Bundestag werden als nächste über diese Gesetzesvorlage beraten.

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