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Österreich stellt Steuerbefreiung für Elektroautos ein

In wird die für Elektroautos bei der motorbezogenen Versicherungssteuer noch in diesem Jahr aufgehoben. Diese Änderung ist Teil der aktuellen Regierungsverhandlungen zwischen der ÖVP und der FPÖ. Bisher war die Steuer für Fahrzeuge primär von der Leistung des Verbrennungsmotors und den CO2- abhängig, mit einer Mindeststeuer von 86,40 Euro pro Jahr, wie von electrive.net berichtet wird. Im Gegensatz zu Deutschland, wo diese Steuer direkt von den Fahrzeughaltern gezahlt wird, wird sie in Österreich über die Kfz-Versicherung abgerechnet.

Die Details zur neuen Besteuerung von Elektrofahrzeugen stehen noch aus. Basierend auf den erwarteten Mehreinnahmen von 65 Millionen Euro, wie von den Parteien FPÖ und ÖVP prognostiziert, könnten sich die durchschnittlichen Kosten für Elektroautobesitzer auf etwa 400 Euro jährlich belaufen, so Einschätzungen des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC. Die genaue Berechnung dieser Summe wurde allerdings nicht veröffentlicht.

Die Anpassung betrifft nicht nur Elektroautos: Auch die Besitzer von Benzin- und Dieselfahrzeugen werden weiterhin mit einer CO2-Steuer über die Kraftstoffpreise belastet. In Deutschland ist eine solche Besteuerung bereits üblich und steigt jährlich. Befürworter der Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge führen an, dass auch diese Fahrzeuge die Straßeninfrastruktur nutzen und aufgrund ihres oft höheren Gewichts sogar eine stärkere Abnutzung verursachen können. Zudem wird argumentiert, dass ein Elektroauto der Kompaktklasse erst nach einer Fahrleistung von 65.000 bis 90.000 Kilometern umweltfreundlicher als ein Verbrennerfahrzeug ist.

In Österreich waren 2024 etwa 200.000 Elektroautos registriert, von denen 45.000 neu zugelassen wurden, was einem Rückgang der Neuzulassungen um 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Kritiker befürchten, dass die Aufhebung der Steuerbefreiung den Anreiz zum Kauf von Elektrofahrzeugen mindern und den Absatz negativ beeinflussen könnte.

In Deutschland bleibt die Steuerbefreiung für reine Elektroautos, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, bis zum 31. Dezember 2030 bestehen. Diese Regelung gilt ausschließlich für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Für Plug-in-Hybride und andere Elektrofahrzeuge mit unterstützendem Verbrennungsmotor wird die Kfz-Steuer wie bei konventionellen Fahrzeugen berechnet. Nach dem Auslaufen der Befreiung reduziert sich die zu zahlende Steuer um 50 Prozent. Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2016 und dem 31. Dezember 2025 zu reinen Elektroautos umgerüstet wurden, genießen ebenfalls eine zehnjährige Steuerbefreiung, jedoch maximal bis zum 31. Dezember 2030. Die Befreiung beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Zulassungsbehörde die Erfüllung der Voraussetzungen feststellt.

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