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Kritik wird geübt an der verzögerten Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote.

Kritik an verzögerter Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) übt Kritik an der verzögerten Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) durch das Bundesumweltministerium (BMUV). Gemäß § 37h des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) soll die THG-Quote angehoben werden, sobald eine bestimmte Menge Strom im Verkehrssektor angerechnet wird, die gesetzlich festgelegte Grenzen überschreitet. Das Umweltbundesamt hatte bereits im Sommer des vergangenen Jahres festgestellt, dass dies für das Jahr 2022 zutrifft und eine Anhebung der THG-Quote ab 2024 erforderlich ist. Dennoch wurden diese Daten bisher nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht, und auch eine erforderliche Verordnung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke steht noch aus.

Bewusste Verzögerung?

Alois Gerig, Vorsitzender des BDBe, äußerte den Verdacht, dass das BMUV die gesetzlich vorgeschriebene Anhebung der THG-Quote bewusst verzögert, was zu einem Mangel an Klimaschutz im Verkehr, insbesondere durch erneuerbare Kraftstoffe, führt. Der BDBe erwartet von Bundesministerin Lemke, dass sie endlich ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, da die Vorgaben des Quotengesetzes klar erfüllt sind.

Notwendige Maßnahmen

Aufgrund der im Jahr 2022 erfolgten Stromanrechnung im Verkehr muss die THG-Quote von derzeit 9,25 Prozent bereits angehoben werden, was dem BMUV seit mehr als einem halbes Jahr bekannt ist. Eine weitere Erhöhung wird erwartet, sobald die im Verkehr für das Jahr 2023 genutzten Strommengen Ende des Monats feststehen. Die THG-Quote spielt eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung von Emissionen im Verkehr, daher ist es unverständlich, warum das BMUV hier nicht aktiv wird, so Gerig.

Reaktion des BMUV

Das BMUV gab am 28. Februar in Reaktion auf eine Presseanfrage bekannt, dass die Anhebung der THG-Quote gemäß § 37h des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch eine Rechtsverordnung erfolgen wird, sobald die gemeldeten Strommengen einen bestimmten Schwellenwert überschreiten. Der Verordnungsentwurf zur Anhebung der THG-Quote wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und den Marktteilnehmern vorgelegt. Die Anhebung gilt für alle kommenden Verpflichtungsjahre und ist für April 2024 geplant.

Zum Hintergrund

Das BImSchG sieht vor, dass die THG-Quote angehoben werden muss, wenn die im Verkehr genutzte Strommenge einen bestimmten Schwellenwert übersteigt. Allerdings fehlt bisher die Veröffentlichung dieser Daten im Bundesanzeiger für das Jahr 2022 und die Vorlage einer Umsetzungsverordnung durch das BMUV. Es ist daher unklar, warum das Ministerium die erforderlichen Schritte nicht rechtzeitig umsetzt, obwohl die Daten bereits seit einem halben Jahr bekannt sind.

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