Die Diskussion um die Düngeregelungen in den sogenannten Roten Gebieten sorgt weiterhin für Unsicherheit in der Landwirtschaft. Nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium bislang keine einheitliche Linie vorgegeben hat, regeln die Bundesländer selbst die Umsetzung der Düngevorschriften. Besonders Mecklenburg-Vorpommern hat nun seine Landes-Düngeverordnung aufgehoben, was für viele Landwirte eine unklare rechtliche Situation schafft.
Unterschiedliche Ansätze der Bundesländer
Seit der Aufhebung der Sperrfrist für die Düngung sind die Roten Gebiete zum rechtlichen Zankapfel geworden. Während Bayern bereits im Herbst 2025 seine Regelungen angepasst hat und Brandenburg zum 1. Februar folgte, hat Mecklenburg-Vorpommern am 3. Februar angekündigt, seine eigene Verordnung ebenfalls aufzuheben. Im Gegensatz dazu haben andere Länder lediglich Sanktionen und Kontrollen ausgesetzt oder zusätzliche Maßnahmen aufgehoben.
Forderung nach bundesweiter Regelung
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus von Mecklenburg-Vorpommern erklärte auf einer Veranstaltung in Linstow, dass es unzumutbar sei, Betriebe unter unsicheren juristischen Bedingungen arbeiten zu lassen. Er richtete einen Appell an den Bund, schnell eine rechtskonforme Lösung zu schaffen. Der Minister betonte die Notwendigkeit einer Übergangsverordnung, wie sie von SPD-geführten Ministerien gefordert wurde.
Bundesweite Vorgaben bleiben bestehen
Trotz der Aufhebungen gelten in allen Bundesländern weiterhin die allgemeinen Vorschriften der Bundes-Düngeverordnung. Diese beinhalten unter anderem eine verpflichtende Düngebedarfsermittlung vor jeder Düngung sowie strikte Dokumentationspflichten der Nährstoffgehalte. Auch bleibt das Verbot von Düngung auf überschwemmten oder gefrorenen Böden bestehen, ebenso wie die Einhaltung von Abständen zu Gewässern.
- Düngebedarfsermittlung: Vor jeder Düngung erforderlich
- Nährstoffgehalte: Müssen bekannt und dokumentiert sein
- Düngungsverbote: Auf überschwemmten, wassergesättigten oder gefrorenen Böden
- Sperrzeiten und Lagerung: Vorgaben zur Herbstdüngung bleiben bestehen
Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe
Die Aufhebung der Roten Gebiete bedeutet für Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern sowie Bayern und Brandenburg eine Erleichterung hinsichtlich bestimmter Maßnahmen. Die Verpflichtung zur Reduktion des Stickstoffdüngebedarfs um 20 % entfällt ebenso wie einige schlagbezogene Obergrenzen für Stickstoffdünger im Düngejahr 2025/2026.
Appell für freiwillige Einhaltung
Trotz dieser Erleichterungen rät das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommerns den Betrieben, die bisherigen Maßnahmen weiter freiwillig einzuhalten. Laut Minister Backhaus tragen diese weiterhin zum Schutz der Wasserressourcen bei und unterstützen künftige Regelungen fachlich und gesellschaftlich. Die Freiwilligkeit wird als Interimslösung betrachtet, bis klare rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen sind.
