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Unklare Düngeverordnung: Was Landwirte in Roten Gebieten wissen müssen

Die Unsicherheiten rund um die Düngeverordnung und besonders die Regelungen in sogenannten „Roten Gebieten“ beschäftigen derzeit viele Landwirte in Deutschland. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober 2025, welche die Ermächtigungsgrundlage der bayrischen Ausführungsverordnung für unwirksam erklärte, stehen die Länder vor der Herausforderung, ihre eigenen Verordnungen zu überprüfen. Während die generellen Regelungen zur Düngung unverändert bleiben, sind in vielen Bundesländern die Sanktionen für Verstöße gegen Vorgaben in Roten Gebieten ausgesetzt.

Regelungen in Sachsen-Anhalt

Laut der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau in Sachsen-Anhalt bleibt die Düngeverordnung trotz der Aussetzung von Kontrollen bestehen. Insbesondere in nitratbelasteten Regionen müssen Landwirte weiterhin eine Reduzierung der Stickstoffdüngung um 20 Prozent einhalten.

Sachlage in Hessen

Auch in Hessen sind Sanktionen und Maßnahmen auf Grundlage der hessischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ausgesetzt. Landwirte sollten sich dennoch regelmäßig beim Landesbetrieb für Landwirtschaft Hessen über aktuelle Änderungen informieren.

Spezifische Regelungen in Sachsen

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat klargestellt, dass alle rechtlichen Vorgaben, einschließlich derer für Rote Gebiete, weiterhin gültig sind. Zwar sind Kontrollen momentan ausgesetzt, doch Sanktionen für Verstöße im Jahr 2025 sind nicht vorgesehen.

Erfordernisse in Thüringen

In Thüringen betont das Landesministerium für Landwirtschaft, dass verschärfte Regelungen eingehalten werden müssen. Auch wenn Kontrollen ausgesetzt sind, haben Landwirte bei Einhaltung der Verordnung keine Nachteile zu befürchten.

Saarland und Nordrhein-Westfalen

Im Saarland müssen Landwirte auch 2026 an den Vorgaben der Düngeverordnung festhalten. In Nordrhein-Westfalen sind lediglich Vollzüge aufgrund von Verstößen gegen Auflagen in eutrophierten Gebieten ausgesetzt.

Situation in Schleswig-Holstein

Trotz des Urteils zur bayrischen Verordnung bleibt die Düngeverordnung in Schleswig-Holstein gültig. Die Landwirtschaftskammer empfiehlt jedoch dringend, alle bisherigen Regelungen weiter zu beachten.

Anpassungen in Bayern

Bayern hat seine speziellen Regelungen für Rote und Gelbe Gebiete aufgehoben und fordert nun von den Landwirten einen bestmöglichen Schutz von Grund- und Oberflächengewässern über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.

Niedersachsen: Freiwilligkeit gefordert

In Niedersachsen sind wie andernorts die Kontrollen ausgesetzt. Das Ministerium ermutigt jedoch zur freiwilligen Einhaltung wichtiger Maßnahmen wie der Stickstoffreduktion.

Rheinland-Pfalz: Aufruf zur Rechtssicherheit

Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt fordert schnelle Klarheit von der Bundesregierung über praxistaugliche Regelungen vor Beginn der Düngesaison 2026.

Pressemitteilung Mecklenburg-Vorpommern

Das Ministerium hat angewiesen, den Vollzug spezieller Anforderungen auszusetzen, während alle anderen Vorschriften unverändert bleiben. Auswirkungen auf Gewässer werden nicht erwartet.

Klarstellung aus Brandenburg

Der Landtag Brandenburg plant eine Aufhebung der Landesdüngeverordnung nach endgültiger Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht. Derzeit entfallen Kontrollen und Sanktionen vorerst.

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