Für Landwirte in Deutschland bringt die Grundsteuerreform erhebliche Herausforderungen mit sich. Während kirchliche Einrichtungen weitgehend von der Grundsteuer befreit sind, sehen sich landwirtschaftliche Betriebe oft mit einer deutlich höheren Steuerlast konfrontiert. Diese Ungleichbehandlung sorgt für Unmut in der Branche.
Steuerbefreiung für Kirchenbesitz
Kirchengrundstücke, die im „öffentlich-rechtlichen“ Dienst oder Gebrauch stehen, sind grundsteuerfrei. Dies betrifft insbesondere kirchliche Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäude. Nur wenn diese Grundstücke für gewerbliche Zwecke genutzt werden, entfällt die Steuerbefreiung. Experten weisen darauf hin, dass diese Regelung gerechtfertigt wird durch den gesellschaftlichen Auftrag der Kirchen.
Höhere Grundsteuerlast für landwirtschaftliche Betriebe
Im Gegensatz dazu müssen Landwirte oft tiefer in die Tasche greifen. Ein Beispiel zeigt ein Landwirt aus Waltenhofen im Allgäu, dessen Grundsteuer von 372 Euro auf 5064 Euro jährlich steigen könnte. Diese drastische Erhöhung resultiert aus der fehlerhaften Meldung der Kategorie A (agrarisch) gegenüber dem Finanzamt.
Stephan Goetz, Steuerberater aus Niedersachsen, erklärt, dass viele Kommunen aufgrund finanzieller Engpässe die Hebesätze erhöht haben. Dies führt zu einer steigenden Steuerlast für Landwirte und andere Grundeigentümer.
Unterschiede zwischen Grundsteuer A und B
Durch die Reform wird eine klare Trennung zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen (Grundsteuer A) und Wohngebäuden (Grundsteuer B) eingeführt. Vorher waren alle Flächen unter der Kategorie A zusammengefasst. Nun müssen Landwirte ihre Wohnhäuser unter der Kategorie B angeben, was zu erheblichen Mehrkosten führt.
Laut Goetz ist der Messbetrag für die Grundsteuer B deutlich höher als für A. Deshalb müssen Landwirte künftig mit einer gestiegenen Steuerbelastung rechnen. Selbst bei gesenkten Hebesätzen bleibt die finanzielle Belastung für viele Betriebe hoch.
Konstruktive Lösungsansätze gefragt
Angesichts dieser Herausforderungen sind Lösungen gefragt, um die Belastung für landwirtschaftliche Betriebe zu mindern. Eine Überprüfung und Anpassung der Hebesätze oder eine gezielte Entlastung durch Fördermaßnahmen könnten hier Abhilfe schaffen.
Die Kritik aus der Landwirtschaft an der aktuellen Regelung ist laut. Es bleibt abzuwarten, ob Politik und Verwaltung auf diese Forderungen reagieren werden, um nachhaltig für Entlastung zu sorgen.
