Landwirte und Jäger stehen vor einer anhaltenden Herausforderung: Das Suid Herpesvirus 1, bekannt als Erreger der Aujeszkyschen Krankheit, zeigt eine konstante Präsenz in den Wildschweinbeständen Mecklenburg-Vorpommerns. Eine aktuelle Untersuchung des Landesamts für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) ergab, dass bei 11,3 % der getesteten Wildschweine Antikörper gegen das Virus nachgewiesen wurden. Diese Zahl liegt im Bereich früherer Untersuchungen, was zeigt, dass das Virus seit Jahren in der Region verbreitet ist.
Gefährliche Bedrohung für Jagdhunde
Die Aujeszkysche Krankheit stellt eine besondere Gefahr für Hunde dar. Während infizierte Wildschweine selbst häufig symptomfrei bleiben, verläuft die Infektion bei Hunden stets tödlich. Da es keine Schutzimpfung für Hunde gibt, sind Vorsichtsmaßnahmen entscheidend. Die Ansteckung erfolgt oft durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder den Verzehr von rohem Wildschweinfleisch.
Ergebnisse bestätigen bestehende Trends
Bereits in den Jahren 2007/2008 und 2011 wurden ähnliche Prävalenzraten von 9,0 % bzw. 12,4 % festgestellt. Diese beständigen Zahlen verdeutlichen, dass es sich nicht um ein neues Phänomen handelt. Deutschland gilt seit 2003 als frei von der Krankheit bei Hausschweinen, doch in der Wildtierpopulation bleibt das Virus präsent.
Präventionsmaßnahmen und staatliche Empfehlungen
Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, betont die Notwendigkeit strikter Schutzmaßnahmen für Jagdhunde. Jäger werden aufgefordert, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Schwarzwild zu bewahren und auf die Fütterung von rohem Wildschweinfleisch zu verzichten. Trotz der bestehenden Risiken wurde ein flächendeckendes Monitoring-Programm bisher nicht neu aufgelegt.
Dauerhafte Überwachung und Meldung von Verdachtsfällen
Das LALLF wird weiterhin Blutproben von Wildschweinen analysieren, um die Situation im Auge zu behalten. Hundehalter sollten besonders wachsam sein und verdächtige Fälle an die zuständigen Veterinärbehörden melden. Zwar besteht keine Meldepflicht für Hundeerkrankungen durch AK, jedoch ist dies bei Hausrindern und Hausschweinen der Fall.
Für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet dies eine kontinuierliche Herausforderung in Bezug auf die Sicherheit ihrer Tiere und die Einhaltung hygienischer Standards. Die enge Kooperation zwischen Landwirten, Jägern und Behörden bleibt unerlässlich im Kampf gegen diese heimtückische Krankheit.
