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Schwerer Verdacht: Landesbüro Naturschutz unter Korruptionsverdacht

Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat bei der Prüfung des Landesbüros Naturschutz Niedersachsen GbR (LabüN) zahlreiche Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Beanstandungen richten sich auch gegen das niedersächsische Umweltministerium, das als Bewilligungsstelle agiert.

Nach Angaben des Rechnungshofs sei die Verwendung öffentlicher Mittel durch das LabüN seit Jahren nicht ausreichend kontrolliert worden. Die Institution erhält seit ihrer Gründung im Jahr 2014 regelmäßig Fördergelder. Waren es zu Beginn jährlich 350.000 Euro, erhöhte sich der Betrag im Jahr 2022 auf 600.000 Euro, da vier weitere Naturschutzverbände als Gesellschafter hinzukamen.

Das Landesbüro setzt sich aktuell aus acht anerkannten Umweltverbänden zusammen. Dazu gehören unter anderem der NABU Niedersachsen, die Landesjägerschaft, der BUND-Landesverband, der Anglerverband Niedersachsen sowie weitere Organisationen aus dem Bereich Umwelt- und Naturschutz. Diese Verbände sind befugt, sich etwa im Rahmen von Planverfahren oder Gesetzgebungsverfahren zu äußern.

Laut dem aktuellen Jahresbericht des Landesrechnungshofs hat das Land seit dem Jahr 2015 Fördergelder an das Landesbüro vergeben, ohne systematisch zu prüfen, ob die beabsichtigten Ziele auch erreicht wurden. Zusätzlich seien über die Hälfte der bereitgestellten Mittel ohne rechtliche Grundlage an die beteiligten Gesellschafter weitergeleitet worden. Diese Mittelverwendung sei nicht zulässig, so der Bericht.

Darüber hinaus kritisierte die Prüfbehörde mehrere Verstöße gegen das sogenannte Besserstellungsverbot. Dabei handelt es sich um eine Regelung, nach der Beschäftigte im öffentlichen Bereich nicht besser bezahlt werden dürfen als vergleichbare Angestellte im Landesdienst. In mehreren Fällen habe das LabüN Mitarbeiterinnen übertariflich eingestuft oder Sonderzulagen gewährt, obwohl entsprechende Voraussetzungen nicht vorlagen.

Im Hinblick auf die beanstandete Mittelverwendung steht eine Rückzahlung von rund zwei Millionen Euro im Raum. Diese Summe soll nach Einschätzung des Landesrechnungshofs zurückgefordert werden. Derzeit läuft laut Umweltministerium noch die rechtliche Prüfung, ein endgültiger Beschluss wurde bislang nicht getroffen.

Kritik äußerte der Rechnungshof auch an der Förderpraxis selbst. Eine jährliche Verteilung von Geldern an die Gesellschafter sei nicht mit dem Prinzip der Projektförderung vereinbar. Diese Form der Finanzierung sei für abgegrenzte Einzelmaßnahmen vorgesehen, nicht jedoch für dauerhafte Aufgaben wie die des Landesbüros.

Für das kommende Jahr kündigte das Umweltministerium an, keine Mittel mehr an die Gesellschafter des LabüN weiterzuleiten. Die bisherige Handhabung werde überarbeitet. In einem Fall seien bereits Rückforderungen gestellt und Rückzahlungen erfolgt.

Ein weiterer Punkt der Prüfung betrifft die Personalpolitik. Zwei Mitarbeiterinnen wurden laut Bericht höher eingruppiert, als es ihrer Qualifikation entsprach. Eine weitere Kraft erhielt eine Zulage ohne tarifliche Grundlage. Zusätzlich zahlte das Büro wiederholt sogenannte Erholungsbeihilfen an studentische Hilfskräfte aus, was ebenfalls kritisiert wurde.

Abschließend stellte der Landesrechnungshof fest, dass die Förderung des Landesbüros in der derzeitigen Form nicht im besonderen Interesse des Landes liege. Da mehr als die Hälfte der Mittel lediglich an die beteiligten Verbände weitergeleitet werde, fehle es an einer erkennbaren Effizienz. Eine direkte Förderung der einzelnen Naturschutzverbände sei aus Sicht der Prüfer wirtschaftlicher.

Laut Bericht habe das Umweltministerium den Bewertungen des Landesrechnungshofs nicht widersprochen. Künftig seien regelmäßige Erfolgskontrollen geplant. Die jetzige Struktur des LabüN werde nicht weitergeführt. Eine Neuausrichtung der Zusammenarbeit mit den beteiligten Verbänden werde geprüft.

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