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Erfolg für Bayern: Länder durchkreuzen Linders Kürzungspläne

Ein signifikanter Erfolg für Bayern: Die Pläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner zur Kürzung der Vorsteuerpauschale für Landwirte stießen auf erheblichen Widerstand. Am vergangenen Freitag, den 27. September, sprach sich eine Mehrheit der Bundesländer gegen die geplante Reduzierung der Vorsteuerpauschale von 9 % auf 8,4 % für das Jahr 2024 aus. Diese Entscheidung könnte es pauschalierenden Landwirten ermöglichen, im Jahr 2024 von der geplanten Kürzung verschont zu bleiben. Allerdings steht für das Jahr 2025 möglicherweise eine weitere Senkung auf 7,8 % bevor.

Der von Bayern initiierte Entschließungsantrag fand zuvor sowohl im Finanz- als auch im Agrarausschuss Zustimmung. Die Länderkammer äußerte Kritik an den Plänen des Bundesfinanzministers und bezeichnete die vorgeschlagene Absenkung als „bürokratisch aufwändig und nicht zu rechtfertigen“. Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) betonte die Bedeutung dieser Entscheidung, um unnötige bürokratische Belastungen im Jahr 2024 zu vermeiden. Er appellierte an die Bundesregierung und den Bundestag, die Maßnahmen zügig umzusetzen.

Auch der Deutsche Raiffeisenverband sprach sich gegen eine unterjährige Anpassung der Vorsteuerpauschale im Jahr 2024 aus. Die Reaktion von Bundesfinanzminister Lindner auf die Entscheidung der Bundesländer bleibt abzuwarten. Obwohl er nicht verpflichtet ist, auf die Kürzung zu verzichten, könnte dies eine Möglichkeit sein.

Sollte die Anpassung dennoch vorangetrieben werden, muss das Jahressteuergesetz 2024 vom Bundestag verabschiedet werden. Kritiker argumentieren, dass die Absenkung statt einer Reduzierung der Bürokratie eher neue Probleme bei der Abgrenzung und Interpretation schaffen würde, was insbesondere problematisch ist, da die Änderung erst gegen Ende des Jahres wirksam werden würde und somit nur für kurze Zeit gälte.

Darüber hinaus forderte der Finanzausschuss des Bundesrates die Bundesregierung auf, die durch EU-Recht gegebenen Spielräume zu nutzen. Laut der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie bestehen Rundungsmöglichkeiten, die nach Ansicht von Füracker zumindest teilweise die Notwendigkeit einer Anpassung der Vorsteuerpauschale überflüssig machen und so den bürokratischen Aufwand minimieren könnten.

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