Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert den Umbau bestehender Stallanlagen, die nach der Fertigstellung mindestens die Anforderungen der Haltungsform 3 der Initiative Tierwohl erfüllen. Dies gab die Förderbank kürzlich bekannt. Im Rahmen des Programms „Zukunftsfelder im Fokus“ erweitert die Rentenbank ihre Fördermöglichkeiten. Auch bei Stallumbauten für Tiere, für die keine Haltungsform-Kennzeichnung besteht, wie z.B. Legehennen und Sauen, kann eine Finanzierung zu bevorzugten „LR-Premium“-Konditionen beantragt werden. Die Rentenbank hat spezifische Förderbedingungen für solche Fälle festgelegt.
Die Sprecherin des Vorstands der Rentenbank, Nikola Steinbock, betont, dass landwirtschaftliche Betriebe sowie die Agrar- und Ernährungsbranche verschiedene Wege haben, ihre Geschäftsmodelle anzupassen, um ihre Resilienz und Zukunftsfähigkeit zu stärken. Sie ist überzeugt, dass eine Verbesserung der artgerechten Tierhaltung dazu beitragen kann. Steinbock ist der Ansicht, dass es wichtig ist, dass Handel und Verbraucher diese „erheblichen Investitionen“ honorieren.
Die Rentenbank hat auch die Bedingungen für „nachhaltige Investitionen“ im entsprechenden Merkblatt angepasst. Im Programm „Nachhaltigkeit“ werden Neubauten von Ställen mit erhöhtem Tierwohl gefördert. Die Zinskondition „LR-Premium“ im Förderprogramm „Zukunftsfelder im Fokus“ ist im Vergleich zur Standardkondition „LR-Basis“ um 0,45 Prozentpunkte günstiger. Darlehenslaufzeiten von drei bis 50 Jahren und Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren werden angeboten. Interessenten müssen die Darlehen über ihre Hausbanken beantragen.