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Neue Kriterien für ITW-Mäster ab 2025

Ab 2025 gelten für Mäster der Initiative Tierwohl (ITW) neue Kriterien, die von Beginn des Jahres an umgesetzt werden müssen. Ein Beispiel dafür ist die Installation offener Tränken in den Buchten zur Strukturierung. Sollten diese nicht rechtzeitig bis zum ersten Einstalltermin Anfang Januar eingebaut sein, zum Beispiel wegen Lieferverzögerungen, bietet die Initiative Tierwohl eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2025. In dieser Zeit wird das Audit als bestanden angesehen, sofern nachgewiesen werden kann, dass alles für eine zeitgerechte Installation getan wurde. Hierzu zählt der Nachweis einer frühzeitigen Bestellung, etwa durch eine Bestellbestätigung oder Rechnung. Ein weiteres Audit nach Einbau der Tränken ist nicht nötig.

Sollten die neuen Tränken jedoch bis zum 1. April 2025 nicht installiert sein, besteht die Möglichkeit, eine Pause in der ITW-Teilnahme zu beantragen, während der keine Audits stattfinden und keine ITW-Boni gezahlt werden. Nach dieser Pause ist ein Programmaudit nötig, um die Teilnahme fortzusetzen. Falls die Installation der Tränken selbst nach dem 30. Juni 2025 noch aussteht, drohen Sanktionen.

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