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Klärung zu zulassungsfreien Anhängern: Wer darf sie nutzen?

mit Anhängern spielen in der Land- und eine bedeutende Rolle. Sie ermöglichen den Transport verschiedener Materialien auf den Betrieben. Doch es gibt eine besondere Kategorie von Anhängern, die zulassungsfrei sind. Doch wer darf diese Anhänger nutzen, und welche Regeln gelten dafür?

Zulassungsfreie Anhänger haben keine eigene Zulassung und dementsprechend auch kein eigenes Kennzeichen. Allerdings bedeutet das nicht, dass sie ohne Kennzeichen betrieben werden dürfen. Stattdessen benötigen sie ein Wiederholungskennzeichen von einem zugelassenen und versicherten , der auf dem Betrieb registriert ist. Dabei muss es nicht zwangsläufig der Traktor sein, der den Anhänger zieht.

Eine häufige Quelle der Verwirrung ist die Farbe des Kennzeichens. Zulassungsfreie Anhänger müssen immer ein grünes Wiederholungskennzeichen tragen. Es gibt jedoch auch zugelassene Anhänger, die ein grünes Kennzeichen haben. Diese sind ebenfalls für die Land- und Forstwirtschaft zugelassen und steuerbefreit. Die Farbe des Kennzeichens zeigt lediglich an, dass es sich um steuerbefreite Fahrzeuge handelt.

Für die Nutzung zulassungsfreier Anhänger gelten klare Regeln:

  1. Sie müssen zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören.
  2. Ihre Nutzung ist ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke erlaubt.
  3. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h, weshalb ein entsprechendes Schild erforderlich ist.

Es ist wichtig, diese Regeln zu beachten, um sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr als auch die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

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