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Förderung für Sommerweidehaltung: 75 € je GVE

Erstmals in diesem Jahr erhalten die in eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Sommerweidehaltung. Die niedersächsische Landesregierung hat hierfür insgesamt 16,5 Millionen Euro bereitgestellt. Pro Großvieheinheit (GVE) können die Betriebe je nach Wirtschaftsform bis zu 75 Euro Förderung erhalten.

Diese neue Fördermaßnahme wurde gut angenommen: Insgesamt stellten 2.527 Milchviehhalter aus Niedersachsen (2.521) und Hamburg (6) einen Antrag. Bemerkenswert ist, dass etwa 99 % dieser Anträge bewilligt wurden.

Um förderfähig zu sein, müssen die Milchviehhalter ihren Betriebssitz, ihre landwirtschaftlichen Flächen sowie ihre Milchviehherde in Niedersachsen oder Hamburg haben. Des Weiteren ist vorgeschrieben, dass pro Milchkuh mindestens 2.000 Quadratmeter Gras- und/oder Grünfutterflächen ohne zur Verfügung stehen. Davon müssen mindestens 1.000 Quadratmeter als Weidefläche genutzt werden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Förderung ist die Weidehaltung der : Vom 16. Mai bis zum 15. September müssen die Kühe für mindestens sechs Stunden täglich auf die . Dabei sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, die beispielsweise auf bevorstehende Kalbungen, ungünstige Wetterbedingungen oder gesundheitliche Gründe der Tiere zurückzuführen sind. Diese Ausnahmen sind detailliert in einer Richtlinie festgelegt.