Die EU-Kommission hat mit einem Durchführungsbeschluss die Zulassung des Kexxtone-Bolus für Milchkühe in der EU zurückgezogen. Dies wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bekannt gegeben. Tierärztinnen und Tierärzte sind nun dazu aufgefordert, das Produkt nicht mehr zu verwenden. Darüber hinaus erfolgt ein Rückruf bestimmter Chargen.
Grund für den Rückzug der Zulassung ist laut BVL ein Qualitätsmangel. Rinder haben vermehrt Bolus oder Teile davon wieder ausgewürgt, was zu einem erhöhten Risiko der unbeabsichtigten Exposition führte. Dies hat auch Todesfälle bei Nicht-Zieltierarten, insbesondere Hunden, zur Folge gehabt. Zudem könnte die Wirksamkeit des Produkts beim Rind durch den Qualitätsmangel beeinträchtigt sein.
Der wissenschaftliche Ausschuss für Tierarzneimittel (CVMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat deshalb den Rückruf der Zulassung für „Kexxtone – Monensin-Natrium“ empfohlen. Der Hersteller Elanco ist nun aufgefordert, den Qualitätsmangel zu beheben. Bis dahin bleibt die Zulassung des Produkts ausgesetzt.
Um sicherzustellen, dass Nicht-Zieltierarten nicht mit dem Bolus in Kontakt kommen, werden alle Chargen von Kexxtone bis zur Ebene des Tierarztes zurückgerufen. In Deutschland betrifft der Rückruf bestimmte Chargen, die auf der Website des BVL aufgelistet sind.
Elanco arbeitet bereits eng mit der Europäischen Arzneimittel-Behörde zusammen, um das Problem zu beheben und Kexxtone wieder auf den Markt zu bringen. Landwirte sind dazu angehalten, mögliche Nebenwirkungen ihrem Tierarzt zu melden.
Die Zulassung des Kexxtone-Bolus hatte in der Vergangenheit für öffentliche und politische Diskussionen gesorgt, insbesondere in Bezug auf sogenanntes „Kuh-Doping“. Der Bolus wird direkt in den Pansen der Kuh eingegeben, wo er kontinuierlich Wirkstoffe freigibt, um Ketosen frühzeitig zu behandeln und vorzubeugen. Der Wirkstoff Monensin, ein natürliches Fermentationsprodukt von Streptomyces cinnamonensis (Actinobakterien), ist als Antibiotikum klassifiziert. Der präventive und flächendeckende Einsatz ist nicht erlaubt, sondern nur bei Indikation eines Tierarztes für Kühe mit erhöhtem Ketoserisiko gestattet.