Anzeige
 

Erster Fall von Blauzungenkrankheit seit 2009 in MV bestätigt

Mecklenburg-Vorpommern hat den ersten Fall der seit 2009 gemeldet. Ein Mutterkuhbetrieb im Landkreis Ludwigslust-Parchim, der 23 Tiere umfasst, ist betroffen. Das Landwirtschaftsministerium des Bundeslandes bestätigte den Vorfall und gab bekannt, dass dieser die erste registrierte Infektion mit dem Blauzungenvirus (BTV) in der Region seit über einem Jahrzehnt darstellt. Infolgedessen verliert Mecklenburg-Vorpommern seinen bisherigen Status bezüglich dieser Krankheit, was Transportbeschränkungen für empfängliche Tierarten und Zuchtmaterial nach sich zieht.

Die Blauzungenkrankheit, eine durch Viren verursachte Erkrankung, zeigt momentan eine rasche und weitreichende Ausbreitung in Deutschland. Auch andere Bundesländer wie , , Rheinland-Pfalz und Hessen melden Fälle. Zudem wurde der Serotyp 3 des Blauzungenvirus im Herbst 2023 erstmals in den Niederlanden nachgewiesen.

Der aktuelle Fall wurde entdeckt, nachdem bei einer Kuh Symptome der Krankheit auftraten und eine Blutprobe zur Analyse eingesandt wurde. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) bestätigte die Infektion, und die genaue Bestimmung des Virus-Serotyps erfolgte durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Ludwigslust-Parchim hat umgehend reagiert und gemäß EU-Tiergesundheitsrecht den betroffenen Betrieb gesperrt sowie unter amtliche Überwachung gestellt.

Zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit stehen in Deutschland drei Impfstoffe gegen den Serotyp BTV-3 zur Verfügung. Die Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Impfung finanziell. Für einen vollständigen Impfschutz bei sind zwei Impfdosen im Abstand von etwa drei Wochen notwendig, während für Schafe und Ziegen eine einzige Impfdosis ausreichend ist.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus appelliert an alle Tierhalter, besondere Vorsicht walten zu lassen und bei auf eine Infektion umgehend die zuständigen Tierärzte sowie Veterinärbehörden zu kontaktieren. Dies dient der frühzeitigen Erkennung und Eindämmung weiterer Ausbreitungen des Virus.