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Stoffstrombilanz: Bundesregierung sieht kein Problem bei Doppelung der Datenerhebung

Die Bundesregierung verteidigt die Bedeutung der Stoffstrombilanz als ein zentrales Instrument zur objektiven Bewertung des Nährstoffmanagements in landwirtschaftlichen Betrieben. Dr. Ophelia Nick, Agrar-Staatssekretärin der Grünen, hebt hervor, dass dieses Werkzeug entscheidend für die Steigerung der Ressourceneffizienz sei.

Gegen die vielfach kritisierte hohe Bürokratiebelastung verteidigt sich Nick mit dem Hinweis, dass für die Stoffstrombilanz sowie für die geplante Monitoringverordnung bereits im Betrieb vorhandene Daten genutzt würden. „Es gibt keine Doppelung der Datenerhebung, da die Daten sowohl für die Monitoringverordnung gemäß der Düngeverordnung als auch für die Stoffstrombilanzverordnung aus der Buchführung der Betriebe stammen“, erklärt die Staatssekretärin.

Um den Verwaltungsaufwand für die Landwirte weiter zu verringern, plant die Regierung Anpassungen wie die Anwendung von Schwellenwerten zur Bestimmung der bilanzpflichtigen Betriebe und eine Verlängerung der Fristen für die Aufzeichnungspflichten.

Die Daten sind zudem für die Einhaltung der Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der EU von Bedeutung. Die EU-Kommission erwartet nachweisbare Daten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung. „Diese Datenbasis ist essenziell, um auf EU-Ebene über differenziertere Maßnahmen auf regionaler Ebene verhandeln zu können“, betont Nick. Die Stoffstrombilanz bietet dabei eine Grundlage für die Bewertung der landwirtschaftlichen Betriebe, die in zukünftige Verhandlungen mit der EU einfließen soll.

Im Zuge der Novellierung des Düngegesetzes wird auch die Stoffstrombilanzverordnung überarbeitet. Die Bundesregierung plant, den Referentenentwurf zur Änderung nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens voranzutreiben.

Gleichzeitig kritisieren Umwelt- und Wasserwirtschaftsverbände das langsame Fortschreiten bei der Novellierung des Düngegesetzes. Die „Nitratinitiative“ fordert eine rasche Verabschiedung des Gesetzes, um die Einhaltung der EU-Vorgaben zum Gewässerschutz zu garantieren. Ohne Fortschritte im Gesetzgebungsprozess bleibt Deutschland weiterhin in Verzug bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie, da immer noch ein signifikanter Anteil der Grundwassermessstellen Nitratwerte über dem Grenzwert aufweist.

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