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Minister Özdemir enttäuscht Landwirte mit Bürokratieabbau

Trotz fast 200 Vorschlägen zum Bürokratieabbau im Agrarsektor, sollten Landwirte von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir keine signifikanten Erleichterungen erwarten. Die hohe bürokratische Belastung, die viele Bauern in Deutschland beklagen, hat bislang zu keiner wesentlichen Verbesserung geführt. Das Statistische Bundesamt legte dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Liste mit 194 Vorschlägen vor, deren Prüfungsergebnisse nicht öffentlich gemacht wurden. Eine detaillierte Bewertung dieser Vorschläge durch das BMEL offenbart, dass nur ein geringer Teil der Vorschläge zur Entbürokratisierung tatsächlich umgesetzt werden könnte.

Von den 194 Vorschlägen wurden 33 vom BMEL direkt abgelehnt, darunter auch Forderungen nach Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung und Erleichterungen im Düngerecht, die sogar eine Mehrheit im Agrarausschuss des Bundesrates fanden. Das Ministerium hält an bestehenden Regelungen fest und sieht in manchen Bereichen sogar eine Verschärfung vor. Die Frist zur Aufzeichnung von Düngemaßnahmen bleibt beispielsweise unverändert bei zwei Tagen.

Das Bundesministerium wies auch die Forderung nach einer intensiven Vereinfachung und Deregulierung des Fachrechts als zu unkonkret zurück und lehnt eine Änderung seines Gesetzes zur staatlichen Haltungskennzeichnung von Schweinefleisch ab. Vorschläge zur Abschaffung der Öko-Regelungen und einer Umverteilung der Mittel wurden ebenfalls nicht berücksichtigt.

Etwa die Hälfte der Vorschläge wurde vom BMEL als nicht in seiner Zuständigkeit liegend eingestuft, wobei entweder andere Bundesministerien oder die Länder selbst gefordert sind, Initiativen zu ergreifen. Beispiele hierfür sind vereinfachte Verfahren zur Modernisierung von Stallbauten und die Abschaffung des Verbandsklagerechts.

Unter den in Umsetzung befindlichen Vorschlägen finden sich wenige praktische Maßnahmen, wie die Anforderung an Ohrmarken als FörderVoraussetzung. Die Mehrheit der Vorschläge, die sich auf die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beziehen, befindet sich noch in der Prüfungsphase, was auf weiterhin bestehenden Diskussionsbedarf hinweist.

Die Ergebnisse der Überprüfung der Vorschläge zum Bürokratieabbau lassen erkennen, dass die Hoffnungen auf eine spürbare Entlastung der Landwirte von bürokratischen Hürden vorerst gedämpft bleiben müssen. Eine geplante Beratung der Agrarstaatssekretäre von Bund und Ländern könnte jedoch weitere Entwicklungen in diese Richtung bringen.

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