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EU setzt Importzölle auf ukrainischen Hafer wieder ein

Seit Mittwoch unterliegt der Import von Hafer aus der Ukraine in die Europäische Union wieder Zöllen. Dies verkündete die EU-Kommission am Dienstag. Ursprünglich waren ukrainische Importe seit Juni 2022 von fast allen Einfuhrzöllen befreit, doch nun greift eine sogenannte Notbremse für bestimmte Agrarprodukte, darunter Hafer.

Diese Notbremse tritt in Kraft, sobald die Importmengen aus der Ukraine den Durchschnitt der Jahre 2021, 2022 und 2023 überschreiten. Betroffen sind neben Hafer auch Eier, Geflügel, Zucker, Mais, Schrote und Honig. Wird der festgelegte Durchschnittswert übertroffen, werden die zuvor geltenden Zollsätze und Kontingente wieder aktiviert.

Für Hafer liegt die durchschnittliche Importmenge der letzten drei Jahre bei etwa 2.440 Tonnen pro Jahr. Diese Menge wurde im Jahr 2024 überschritten, was die Rückkehr zu den Zollregelungen notwendig machte, die vor dem russischen Angriff auf die Ukraine galten. Laut einem Abkommen zwischen der EU und der Ukraine aus dem Jahr 2016 darf die Ukraine jährlich bis zu 4.000 Tonnen Hafer zollfrei in die EU einführen. Überschreitet sie dieses Kontingent, wird ein Zollsatz von 86 Euro pro importierter Tonne Hafer fällig.

Die EU-Kommission bestätigte, dass die ukrainischen Haferexporte diese Grenze ebenfalls überschritten haben, weshalb bis zum Jahresende ein Zollsatz von 89 Euro pro Tonne gilt.

Ein Sprecher der Kommission bestätigte gegenüber Journalisten in Brüssel, dass auch die Importschwelle für Eier aus der Ukraine erreicht sei. Eine offizielle Bestätigung durch die EU-Kommission steht jedoch noch aus.

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