Start des Bundesförderprogramms für tiergerechtere Haltung
In den ersten zwei Wochen nach dem Auftakt eines ambitionierten Förderprogramms der Bundesregierung, das auf den Umbau der Tierhaltung ausgerichtet ist, wurden bereits 18 Förderanträge gestellt. Diese Anträge, eingereicht bis zum 14. März 2024, repräsentieren ein Fördervolumen von annähernd 12,7 Millionen Euro. Unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung der landwirtschaftlichen Betriebe beläuft sich das Gesamtvolumen der beantragten Mittel auf etwa 26,5 Millionen Euro, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Mitteilung verkündet hat.
Regionale Verteilung der Anträge
Die Verteilung der Anträge zeigt eine deutliche regionale Präferenz: Ein Großteil der Anträge stammt aus dem Süden Deutschlands. Allein aus Baden-Württemberg sind sieben Anträge eingegangen. Bayern und Niedersachsen folgen mit jeweils fünf Anträgen, während aus Nordrhein-Westfalen lediglich ein Antrag registriert wurde.
Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung
Im Rahmen der Finanzplanung des Bundeshaushalts von 2024 bis 2027 sind insgesamt 875 Millionen Euro für den Umbau der Tierhaltung vorgesehen. Für das Jahr 2024 sind 150 Millionen Euro eingeplant, für 2025 200 Millionen Euro, für 2026 300 Millionen Euro und für das Jahr 2027 schließlich 225 Millionen Euro. Ziel dieser Förderung ist es, Investitionen in tiergerechtere Stallneu- und -umbauten, wie den Zugang zu Außenklima oder Auslauf, finanziell zu unterstützen. Des Weiteren sollen auch laufende Mehrkosten, die durch Stroheinstreu oder Beschäftigungsmaterial entstehen, teilweise kompensiert werden. Anträge für diesen Teil der Förderung können ab April bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden.
Kritische Stimmen zum Förderprogramm
Obwohl das BMEL das Förderprogramm als Erfolg vermarktet, begegnen Experten dem mit Skepsis. Sie argumentieren, dass die bereitgestellte Fördersumme nur einen Bruchteil dessen deckt, was für einen umfassenden Umbau der Schweinehaltung in Deutschland benötigt wird. Laut Schätzungen der Borchert-Kommission wäre ein jährlicher Finanzbedarf von etwa 4 Milliarden Euro erforderlich. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die nach wie vor bestehenden Genehmigungshürden. Es wird erwartet, dass vor allem Biobetriebe von der Förderung profitieren werden, da sie bereits viele der geforderten Kriterien erfüllen.
Die Herausforderung der laufenden Mehrkosten
Ein besonders kontrovers diskutierter Aspekt des Förderprogramms ist die Auflage, dass am Ende 70 Prozent der Tiere einen intakten Ringelschwanz aufweisen müssen. Diese Vorgabe stellt insbesondere für konventionelle Betriebe eine große Herausforderung dar und könnte die Effektivität der Förderung hinsichtlich einer tiergerechteren Haltung einschränken.