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Bayerischer Bauernverband kritisiert Änderungen im Kulap

Der Bayerische (BBV) hat erneut Unmut über die jüngsten Kürzungen im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (Kulap) geäußert. Insbesondere der Wegfall von vier Varianten der „Vielfältigen Fruchtfolge“ sorgte für erhebliche Verstimmungen unter den Landwirten in Bayern. Dies teilten die Kreisobmänner des BBV in einer Erklärung am Wochenende mit. Die besonders geschätzte Maßnahme zum Erhalt des Humus wurde gestrichen, was mitten in der Anbauplanung vieler Betriebe für erhebliche Irritationen sorgte.

Die abrupte Ankündigung dieser Änderungen Mitte Oktober kam für viele Bauern zu spät, da die der entsprechenden Flächen bereits erfolgt war. Die Vertreter des BBV und verschiedene Bioverbände in Bayern, darunter Ökopräsident Ralf Huber, äußerten bereits deutliche Kritik an dieser Entscheidung. Sie argumentieren, dass die Begründung der Ministerin Michaela Kaniber, die Streichungen dienten der „Vereinfachung, Bürokratieabbau und Verschlankung“, nicht nachvollziehbar sei. Das Kulap sei ein zentrales Element der bayerischen und stünde für Vertrauen, Verlässlichkeit und Planungssicherheit.

Ministerin Kaniber verteidigte die Kürzungen, indem sie betonte, dass das Kulap auch nach den Kürzungen mit seinen 40 Maßnahmen und einem Budget von 314 Millionen Euro im Jahr 2024 im bundesweiten Vergleich weiterhin Maßstäbe setze. Sie erklärte weiter, dass die Neuantragstellung für Maßnahmen ohnehin üblich sei und die Landwirte dies kennen würden. Ziel sei es, durch eine gezielte Steuerung des Maßnahmenangebots eine breite Verfügbarkeit für jede Region und jeden Betriebstyp zu gewährleisten und Überschneidungen der Verpflichtungen über die EU-Förderperiode hinaus zu vermeiden.

Laut Ministerium erfolgte die Bekanntgabe der Änderungen im Oktober nicht später als in vorangegangenen Jahren und bereits Anfang September 2023 waren die Maßnahmen für 2024 angekündigt worden. Zudem betonte das Ministerium, dass Landwirte die Möglichkeit haben, die bisherige Kulap-Fruchtfolge B43 im Januar als neue Maßnahme K32 neu zu beantragen und fortzusetzen.

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