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Streit um Saatgut: Landwirte gegen neue Registrierungspläne

Die Interessengemeinschaft Nachbau (IG Nachbau) lehnt den neuesten Vorschlag der Saatgutwirtschaft ab, der eine umfassende Registrierung und Meldung aller Saatgutbelege sowie des Anbauumfangs von Landwirten fordert. Diese Pläne wurden von der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und der Saatguttreuhandverwaltungs GmbH (STV) vorgeschlagen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs im November 2023, das sich gegen einen Landhändler richtete, kamen Bestrebungen auf, dass Händler beim Ankauf von Getreide die Herkunft prüfen sollten. Infolgedessen diskutieren BDP und STV mit dem Deutschen Raiffeisenverband über die Einführung einer Registrierungspflicht für Landwirte, die zertifiziertes Saatgut verwenden. Laut Vorschlag sollen die Landwirte alle Saatgut-Kaufbelege und Details zu den angebauten Fruchtarten offenlegen. Die STV würde dann die Einhaltung überprüfen und eine Bescheinigung ausstellen, die die Landwirte von weiteren Rechtsansprüchen der Züchter freistellt.

Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der IG Nachbau, kritisiert die Pläne scharf: „Diese Pläne von BDP und STV haben keine gesetzliche Grundlage und sind auch durch das BGH-Urteil nicht gedeckt. Sie dienen lediglich dazu, die Überwachung und Abhängigkeit der Landwirte von der Saatgutindustrie zu verstärken.“ Janßen sieht darin eine unzulässige Ausweitung der Pflichten der Landwirte und warnt vor einer Zunahme der Abhängigkeit von der Saatgutindustrie.

Zudem sollen Landwirte ab 2025 ihre Nachbauerklärung nur noch digital durchführen. Die IG Nachbau ruft ihre Mitglieder dazu auf, sich gegen diese Pläne zu stellen und fordert die Raiffeisengenossenschaften sowie den Bundesverband Agrarhandel auf, sich nicht zum Werkzeug der Saatgutindustrie machen zu lassen.

Janßen betont die Bedeutung der Unabhängigkeit der Landwirte: „Die Agrarhandelsverbände sollten sich überlegen, was ihnen die Beziehung zu den Bauern noch wert ist. Wir rufen die Landwirte auf, klar Stellung gegen die Pläne von BDP und STV zu beziehen.“

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