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Vereinfachte Erntegut-Bescheinigung für 2025 geplant

Für das Jahr 2025 kündigt der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter zusammen mit der Saatgut-Treuhandverwaltung eine vereinfachte Version der Erntegut-Bescheinigung an. Diese Neuerung, die auf der speziellen Webseite www.erntegut-bescheinigung.de umgesetzt wird, soll den Landwirten und Händlern den rechtlichen Nachweis der Getreidevermarktung erleichtern.

In einem heute veröffentlichten Statement teilten die Geschäftsführer Dr. Moritz von Köckritz von der STV und Dr. Carl-Stephan Schäfer vom Bundesverband mit, dass Landwirte künftig nur noch die Anbaufläche je Fruchtart sowie die gesamte Menge des verwendeten Z-Saatguts angeben müssen. Dies stellt eine signifikante Vereinfachung dar, da bisher detaillierte Informationen zu Sorten, Mengen und Anbauflächen gefordert waren. Insbesondere für Nutzer von Z-Saatgut wird das Verfahren vereinfacht, da sie nicht mehr alle Details ihres Anbaus spezifizieren müssen.

Die Neuerung folgt auf Kritik an der kurzfristigen Einführung des Bescheinigungssystems im vergangenen Jahr und zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten zu minimieren. Trotz der erleichterten Datenanforderung bleibt der rechtliche Rahmen der Erntegut-Bescheinigung robust, was die Transparenz und Rechtskonformität in der Vermarktung sichert.

Interessant ist auch die Möglichkeit für Landwirte, die ausschließlich Z-Saat- oder Pflanzgut verwenden, dass sie keine spezifischen Sorten mehr angeben müssen. Dies wird auch denjenigen zugutekommen, die Sorten nachbauen und sich nun entscheiden können, ob sie Belege sofort hochladen oder einer späteren Stichprobenkontrolle zustimmen.

Diese Anpassungen sollen die Akzeptanz und Nutzung der Erntegut-Bescheinigung verbessern. Auch wenn die Pflanzenzüchter durch das aktuelle System knapp die Hälfte der ihnen zustehenden Nachbaugebühren entgehen, zeigt sich hier ein deutlicher Wille, die Prozesse zu optimieren und gleichzeitig die Rechte der Züchter zu wahren. Insgesamt sind in Deutschland 59 Unternehmen in mindestens einem Zuchtprogramm aktiv, was die Bedeutung einer effizienten und gerechten Regelung unterstreicht.

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