In Brandenburg sind die Fälle der Newcastle-Krankheit bei Geflügelhöfen auf insgesamt acht angestiegen. Besonders betroffen sind kleinere Betriebe und Hobbyhalter, wie das Landesagrarministerium mitteilte.
Neue Ausbrüche in betroffenen Landkreisen
In den Landkreisen Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald wurden weitere Ausbrüche der Krankheit amtlich festgestellt. Im Landkreis Oder-Spree traten Symptome in einem großen Legehennen-Betrieb mit rund 73.000 Tieren auf. Daraufhin wurde der Bestand gesperrt und Proben von dem Landeslabor Berlin-Brandenburg analysiert, die das aviäre Paramyxovirus (APMV) bestätigten. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte diesen Befund am 16. März 2026.
Auch im Landkreis Spree-Neiße wurde die Krankheit bei zwei Kleinsthaltern festgestellt, nachdem dort eine auffällige Sterblichkeit zu verzeichnen war. Die Veterinärämter wurden umgehend informiert.
Befunde in weiteren Regionen bestätigt
Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte ebenfalls die Krankheit bei etwa 49.500 Tieren im Landkreis Dahme-Spreewald und bei rund 169.000 Tieren im Landkreis Spree-Neiße am 17. März.
Tierseuchenmaßnahmen eingeleitet
Um die Ausbreitung der Newcastle-Krankheit einzudämmen, haben die betroffenen Landkreise eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet unter anderem die tierschutzgerechte Keulung der infizierten Bestände sowie die Einrichtung von Schutzzonen mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und Überwachungszonen von mindestens zehn Kilometern um die betroffenen Gebiete.
Die genauen Grenzen dieser Restriktionsgebiete werden von den zuständigen Veterinärämtern festgelegt, während die Geflügelhalter über alle notwendigen Maßnahmen informiert werden.
Epidemiologische Nachverfolgung intensiviert
Die Nachverfolgung des Infektionsgeschehens wird durch das Veterinäramt, unterstützt vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes Brandenburg und dem Friedrich-Loeffler-Institut, fortgeführt. Dies umfasst unter anderem die Rückverfolgung von Tieren und deren Erzeugnissen sowie die Überprüfung der Kontakte von Personen und Fahrzeugen, zusätzlich zur Kontrolle des Impfregimes.
Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen
Geflügelhalter werden aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu überprüfen und zu optimieren, um das Risiko einer Virusverbreitung zu minimieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Personenkontakte und den Austausch von Materialien zwischen verschiedenen Betrieben gelegt werden.
Auch bei geimpften Herden sollten unklare Todesfälle oder Leistungseinbrüche Anlass zu Laboruntersuchungen geben, um einen möglichen Ausbruch frühzeitig erkennen und eindämmen zu können. Das Monitoring durch die Veterinärbehörden wird intensiviert, sowohl für krankes oder verendetes Geflügel als auch für Wildvögel.
