In Deutschland werden kleine Photovoltaikanlagen bald neuen Regulierungen unterliegen. Aufgrund des wachsenden Anteils erneuerbarer Energien im Energiemarkt plant die Bundesregierung, neben der bereits erfolgten Kürzung der Einspeisevergütung, weitere Maßnahmen einzuführen. Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, erläuterte in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass die Steuerbarkeit neuer Solaranlagen unabdingbar sei. Dies soll gewährleisten, dass die Einspeisung von Solarstrom gestoppt werden kann, sollte der Markt keine Abnehmer finden.
Laut Müller sollen Photovoltaikanlagen künftig in der Lage sein, ihre Einspeisung in kritischen Netzphasen zu stoppen, falls der Strom nicht abgenommen wird. Der Strommarkt soll sich somit stärker nach Angebot und Nachfrage regulieren und sich nicht allein durch feste Vergütungen definieren. Die Industrie fordert ebenfalls eine Anpassung an die schwankenden Bedingungen, die durch erneuerbare Energien entstehen.
Die geplanten Änderungen betreffen vor allem kleine PV-Anlagen, die von Netzbetreibern bei Bedarf abgeschaltet werden können. Diese Maßnahme soll helfen, das Netz stabiler und effizienter zu gestalten. Im Herbst strebt Müller eine Gesetzesänderung an, die vom Bundestag beschlossen werden soll. Ab 2027 werden nach aktuellen Plänen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) Photovoltaik-Anlagen bei der verpflichtenden Direktvermarktung keine Vergütung mehr erhalten, wenn sie ab der ersten Betriebsstunde auf negative Strompreise treffen.
Die Investitionen in die notwendige Infrastruktur sind enorm. Die Energiewirtschaft rechnet bis 2045 mit einem Investitionsvolumen von 320 Milliarden Euro für das Übertragungsnetz und weiteren 200 Milliarden Euro für die Verteilnetze. Durch den derzeit fehlenden Netzausbau entstehen jährlich Kosten in Höhe von drei Milliarden Euro für Redispatch-Maßnahmen, welche durch einen verbesserten Netzausbau reduziert werden sollen. Redispatch bezeichnet dabei die Anpassung der Netzeinspeisung von Strom, um die Kapazitätsgrenzen nicht zu überschreiten.
Jede mit dem Netz verbundene Photovoltaikanlage muss die Vorgaben des EEG erfüllen, wobei die Einspeisevergütung eine feste Zahlung über 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage garantiert. Die zunehmend wirtschaftlichere Alternative für Betreiber privater PV-Anlagen liegt darin, den erzeugten Solarstrom selbst zu nutzen, da die Einspeisevergütung im Vergleich zu den steigenden Strompreisen kontinuierlich abnimmt. Zukünftig ist geplant, die Einspeisevergütung komplett abzuschaffen und Betreibern stattdessen einen festen Betrag über 20 Jahre auszuzahlen, unabhängig von der Marktentwicklung.