Der zunehmende Ausbau kleiner Solaranlagen in Deutschland stellt die Netzbetreiber und Energieversorger vor erhebliche Herausforderungen. Durch die Diskrepanz zwischen dem Angebot an Solarstrom und der Nachfrage kommt es häufig zu Überschüssen, die nicht genutzt werden können, und zu Zeiten hoher Nachfrage zu einem Mangel an verfügbarem Strom. Derzeit sind die Speicherkapazitäten für überschüssigen Strom begrenzt.
Laut dem Bundesverband der Solarwirtschaft verfügt Deutschland momentan über Speicherkapazitäten von etwa 12 Gigawattstunden. Prognosen zufolge wird der Bedarf bis 2030 auf 100 Gigawattstunden ansteigen und bis 2045 sogar 180 Gigawattstunden erreichen. Die Kosten für große Speichersysteme sind hoch, und viele Technologien befinden sich noch in der Entwicklungsphase. Daher wird überschüssiger Strom oft ins öffentliche Netz eingespeist, was zu Zeiten geringer Nachfrage zu negativen Strompreisen führen kann.
Netzbetreiber stehen zudem vor der Herausforderung, kleinere Photovoltaik-Anlagen bei Überproduktion nicht einfach abschalten zu können. Trotz negativer Strompreise sind sie verpflichtet, die garantierte Einspeisevergütung zu zahlen. Um diese Problematik zu adressieren, fordern der Bundesfinanzminister Christian Lindner sowie führende Netzgesellschaften eine Aussetzung der Einspeisevergütungen bei negativen Strompreisen. Auch die Bundesnetzagentur unterstützt diesen Vorschlag. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, hebt hervor, dass es notwendig ist, neue Solaranlagen so zu gestalten, dass sie steuerbar sind und auf Marktbedingungen reagieren können. Dies würde es ermöglichen, die Einspeisung zu stoppen, wenn der produzierte Strom nicht abgenommen wird.