Die Zukunftsaussichten für Deutschlands Biogasbauern zeigen sich nun etwas optimistischer. Nach der jüngsten Gesetzgebung durch den Bundestag am letzten Freitag des Januars, ergibt sich eine günstigere Ausgangslage für die kommenden Biomasse-Ausschreibungen, insbesondere für die Ausschreibungsrunde im Oktober. Die neuesten Anpassungen im Biogaspaket erhöhen das Ausschreibungsvolumen deutlich: Für das Jahr 2025 auf 1.300 Megawatt und für 2026 auf 1.126 Megawatt, jeweils ergänzt um das nicht zugewiesene Biomethan-Volumen des Vorjahres.
Insgesamt wird das Ausschreibungsvolumen für dieses Jahr auf 1.648 Megawatt angehoben, verglichen mit nur 400 Megawatt nach dem bisherigen Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2023. Obwohl der Fachverband Biogas ursprünglich 1.800 Megawatt gefordert hatte, kommt das neue Paket dieser Forderung recht nahe. Noch stehen die Zustimmungen des Bundesrats und der Europäischen Kommission aus, welche die Änderungen final absegnen müssen.
Zudem beinhaltet das neue Biogaspaket eine Anhebung des Flexibilitätszuschlags von bisher 65 Euro pro Kilowatt auf 100 Euro. Der Vergütungszeitraum wird auf zwölf Jahre verlängert, was eine dreifache Überbauung der Anlagen ermöglicht. Die Frist zwischen der Ausschreibung und dem Wechsel in den zweiten Vergütungszeitraum wird von zwei auf dreieinhalb Jahre erweitert, was den Betreibern mehr Spielraum gibt. Die Anforderungen an die Überbauung wurden ebenso gelockert: Neuanlagen benötigen nach der Gesetzesänderung eine dreifache statt zuvor eine vierfache Überbauung. Für kleinere Anlagen unter 350 Kilowatt bleibt die Anforderung einer doppelten Überbauung bestehen.
Die geplanten Änderungen setzen auch neue Grenzen für die jährlich vergütungsfähigen Betriebsstunden, die zunächst von 4.000 auf 2.500 Stunden reduziert werden und später auf 2.000 Stunden sinken sollen. Trotz der Verbesserungen durch das neue Paket fordern der Bauern- und Raiffeisenverband sowie der Fachverband Biogas weiterhin Nachbesserungen, insbesondere die geplante Senkung des Maisdeckels auf 30% im Jahr 2026 und 25% im Jahr 2027 wird kritisiert. Diese Maßnahme könnte die wirtschaftliche Basis vieler Anlagen bedrohen. Andreas Lenz, der energiepolitische Sprecher der CSU, hebt hervor, dass signifikante Anpassungen erforderlich sind, um die langfristige Zukunft der Biogasanlagen zu sichern, insbesondere für Anlagen, die in Wärmenetze integriert sind und nicht primär Strom oder Biomethan produzieren.