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Keine Förderungen für Erneuerbare Energien bei negativen Strompreisen ab dem 01.01.2025

Die Bundesregierung hat eine signifikante Änderung in der Förderung Erneuerbarer Energien angekündigt, die vor allem auf die Kostenentwicklung und die Marktsituation reagiert. Die aktuelle Praxis der Einspeisevergütungen, bei der Erneuerbare Energien subventioniert werden, steht vor einer grundlegenden Revision. Insbesondere bei negativen Strompreisen, also wenn das Angebot die Nachfrage übersteigt, sind die Kosten der Förderung stark angestiegen. Diese Entwicklung führt dazu, dass ab dem 1. Januar 2025 keine neuen Förderungen für Erneuerbare Energien bei negativen Strompreisen mehr gewährt werden.

Im vergangenen Jahr haben die Kosten für die Ökostrom-Förderung die Marke von 19,4 Milliarden Euro erreicht, was nahezu eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Diese finanzielle Belastung, verstärkt durch zunehmende Phasen mit negativen Strompreisen durch den raschen Ausbau Erneuerbarer Energien, hat die Bundesregierung dazu bewogen, langfristig die Einspeisevergütung vollständig abzuschaffen. Diese Maßnahme soll greifen, sobald der Strommarkt die nötige Flexibilität aufweist und ausreichende Speicherkapazitäten zur Verfügung stehen.

Experten kritisieren jedoch, dass die geplante Aussetzung der Förderung bei negativen Preisen allein nicht ausreichen wird, um die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen. Sie fordern eine schnelle Abschaffung der Ökostrom-Förderung und eine Anpassung der Ausbauziele, um die Sicherheit der Stromversorgung nicht zu gefährden.

Ein weiterer Schritt der Bundesregierung ist die geplante Absenkung der Direktvermarktungsschwelle für Erneuerbare Energien von aktuell 100 kW auf 25 kW. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass die Preissignale direkt an die Anlagenbetreiber weitergegeben werden und somit Überkapazitäten am Markt reduziert werden. Die Absenkung dieser Schwelle soll auch die Selbstvermarktung von Strom erleichtern und dadurch einen effizienteren und kostengünstigeren Betrieb der Anlagen ermöglichen.

Die geplante Umstellung der Direktvermarktungsschwelle ab dem 1. Januar 2025 stellt jedoch eine Herausforderung dar, da die bestehenden Prozesse zwischen den Netzbetreibern und den Direktvermarktern derzeit nicht auf diese Umstellung vorbereitet sind. Kritiker bemängeln, dass die erforderlichen Prozesse vereinfacht und digitalisiert werden müssen, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.

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