Landwirte in Thüringen stehen derzeit vor der Herausforderung, die neuen EU-Vorschriften für große Tierhaltungsanlagen abzuwarten. Bis diese verabschiedet sind, hat das Umweltministerium des Freistaats beschlossen, die Sanierungsfristen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) für bestehende Anlagen auszusetzen. Dies verschafft insbesondere Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltern eine dringend benötigte Atempause.
Entlastung durch verlängerte Fristen
Für die Landwirte bedeutet die Aussetzung der Fristen eine Erleichterung im Betriebsalltag. Vor allem Betreiber von Altanlagen können aufatmen, denn sie müssen vorerst keine umfassenden Anpassungen vornehmen. Die Entscheidung des Thüringer Umweltministeriums basiert auf den für 2026 erwarteten EU-weiten Regelungen, welche die Betriebsbedingungen für Tierhaltungsanlagen vereinheitlichen sollen. Diese Maßnahmen sollen nicht nur Doppelarbeiten vermeiden, sondern auch Planungssicherheit für die Betriebe schaffen.
Natürliche Schwimmschichten als Alternative
Ein weiterer Punkt in den neuen Vollzugshinweisen betrifft den Umgang mit Rindergülle-Lagern. Ähnlich wie in Sachsen sollen natürliche Schwimmschichten eingesetzt werden, um Emissionen zu mindern. Praxisversuche haben gezeigt, dass diese natürlichen Abdeckungen emissionsmindernde Effekte von bis zu 85 Prozent erzielen können. Solange Landwirte die Empfehlungen umsetzen und dokumentieren, bleibt ihnen eine technische Abdeckung ihrer Lagerstätten erspart.
Anpassungen bei Abluftreinigungsanlagen
Thüringen rät derzeit davon ab, neue Anordnungen zur Nachrüstung von Abluftreinigungsanlagen bei Altanlagen zu erlassen. Dies betrifft insbesondere Ställe mit Zwangsbelüftung für Hühner und Schweine. Die Landwirte müssen sich somit nicht sofort um kostspielige Nachrüstungen kümmern, was ihnen finanzielle und organisatorische Entlastung bringt.
Vereinfachte Vorgaben bei Neubauten
Bei Neubauten oder wesentlichen Umbauten von Legehennen- und Masthähnchenställen bis Ende 2029 sieht das Ministerium ebenfalls Erleichterungen vor. So wird auf die Anforderung einer Abluftreinigungsanlage verzichtet, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie etwa verbesserte Stallklimatisierung oder der Einsatz zertifizierter Einstreu zur Ammoniakreduzierung.
Thüringen geht eigene Wege
Trotz der Vorschläge des Thüringer Umweltministers Kummer bei der letzten Umweltministerkonferenz fand sich keine breite Unterstützung unter den Bundesländern für ein einheitliches Vorgehen. Nur acht Länder zeigten Bereitschaft, dem Vorschlag zu folgen. Für Thüringen bedeutet dies jedoch nicht das Ende der Debatte; vielmehr zeigt es den Willen des Freistaats, pragmatische Lösungen im Sinne seiner Agrarbetriebe zu finden.
