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Japankäfer breitet sich in Hessen und Rheinland-Pfalz aus

Der invasive Japankäfer hat sich nach ersten Nachweisen in Bayern nun auch in Hessen etabliert. Dort wurden inzwischen fünf Exemplare entdeckt. Nach Einschätzung des Pflanzenschutzdienstes Hessen handelt es sich nicht mehr um vereinzelte Funde. Aus diesem Grund wurden ein Maßnahmenpaket und ein Aktionsplan veröffentlicht, um eine weitere Ausbreitung einzudämmen.

In der Gemeinde Trebur im Landkreis Groß-Gerau wurden Schutzzonen eingerichtet. Um den Fundort gilt eine Befallszone mit einem Kilometer Radius sowie eine Pufferzone von sechs Kilometern. Innerhalb dieser Bereiche müssen landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe besondere Vorkehrungen treffen. So dürfen Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat nur eingeschränkt transportiert werden. Auch Fahrzeuge und Maschinen, die mit Boden in Kontakt kommen, müssen vor dem Verlassen der Zone gründlich gereinigt werden.

Bis Ende September sind in Hessen weitere Auflagen in Kraft. Betriebe mit Pflanzenproduktion haben ihre Parzellen und Bestände im Umkreis von 100 Metern zu kontrollieren. Jeder Fund des Schädlings ist umgehend dem Pflanzenschutzdienst zu melden. Zudem dürfen Rasen- und Grasflächen bis zum 30. September nicht bewässert werden, um die Entwicklung der Larven zu verhindern.

Auch Rheinland-Pfalz hat reagiert, obwohl dort bislang keine Käfer nachgewiesen wurden. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat in Mainz und der Verbandsgemeinde Bodenheim vorsorglich eine Pufferzone ausgewiesen. Diese gilt für mindestens drei Jahre. In diesem Gebiet ist das Verbringen von Oberboden bis zu einer Tiefe von 30 Zentimetern ganzjährig untersagt. Vom 1. Juni bis 30. September besteht zudem ein Transportverbot für Pflanzenmaterial von Grünflächen sowie unbehandelte Pflanzenreste.

Darüber hinaus müssen Betriebe in Rheinland-Pfalz ihre Produktionsflächen und Bestände im Umkreis von 100 Metern regelmäßig auf Befall kontrollieren und Verdachtsfälle unverzüglich melden. Die Maßnahmen sollen die Natur, die Landwirtschaft und insbesondere den Weinbau schützen.

Der Japankäfer gilt als Quarantäneschädling mit erheblichem Schadpotenzial. Sein breites Spektrum an Wirtspflanzen umfasst Kulturen in der Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau sowie Zierpflanzen in Hausgärten. Befallene Pflanzen zeigen oft nur noch skelettierte Blätter, was zu deutlicher Schwächung oder Absterben führen kann.

Der Käfer erreicht eine Größe von rund einem Zentimeter und ist durch seinen metallisch grünen Kopf, die braunen Flügeldecken sowie die charakteristischen weißen Haarbüschel an den Seiten und am Hinterleib eindeutig erkennbar. Eine Verwechslung ist zwar mit anderen Arten wie dem Gartenlaubkäfer, dem Mediterranen Junikäfer oder dem Rosenkäfer möglich, doch verursachen diese keine vergleichbaren Schäden.

Alle Informationen zu Bekämpfungsmaßnahmen und Meldepflichten sind auf der Internetseite der ADD abrufbar.

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