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Bundesländer lehnen EU-Vorschlag zu Milchverträgen ab

Mehrere Bundesländer haben sich gegen eine geplante Verschärfung der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) positioniert. In einer gemeinsamen Erklärung fordern sie die Bundesregierung auf, bei der Europäischen Kommission entschieden gegen die vorgeschlagene Neuregelung der GMO vorzugehen. Diese Neuregelung, die auf der nächsten Sitzung des Bundesrates am 14. Februar diskutiert wird, sieht vor, dass Molkereien und Milchviehbetriebe künftig vor der Lieferung schriftliche Verträge über Menge, Preis, Qualität und Dauer abschließen müssen.

Die EU-Kommission möchte, dass der Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung für alle Mitgliedstaaten verbindlich wird, im Gegensatz zur bisherigen freiwilligen Regelung. Dies stößt in Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und anderen auf Widerstand. Die Landesregierungen argumentieren, dass eine solche Verpflichtung zu schriftlichen Verträgen die Vertragsfreiheit der überwiegend genossenschaftlich organisierten Molkereien und weiteren Marktteilnehmer einschränkt. Diese könnten ihre Vertragsbeziehungen bislang autonom nach den Bedürfnissen der Beteiligten gestalten.

Die Kritik richtet sich vor allem darauf, dass durch die geplante Reform der GMO ein erheblicher bürokratischer Aufwand entstehen könnte, ohne dass eine Verbesserung der Einkommenssituation der Erzeuger zu erwarten ist. Vielmehr befürchten die Kritiker, dass die zusätzlichen Kosten negative Auswirkungen auf die Erzeugerpreise haben könnten, besonders für kleinere Betriebe.

Die Debatte über die Vorschläge der EU-Kommission wird in den kommenden Wochen sowohl in den EU-Mitgliedstaaten als auch im Europäischen Parlament geführt. Obwohl die Bundesländer keinen direkten Einfluss auf die Entscheidungen in Brüssel haben, versuchen sie, über die Bundesregierung Einfluss zu nehmen.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kritisiert die Haltung der unionsgeführten Länderministerien. Sie betont, dass gerade in Süddeutschland viele Erzeugergemeinschaften ihre Milch bereits im Voraus vermarkten und durch Verträge stabilere und höhere Preise erzielen. Die AbL unterstützt daher die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) für verbindliche Lieferverträge, die klare Angaben zu Menge, Qualität, Preis und Laufzeit enthalten sollten. Laut AbL ist das Fehlen von Marktmacht ein Hauptfaktor für den Strukturwandel in den Milchviehbetrieben der letzten zehn Jahre.

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