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Joskin erweitert Produktionskapazitäten in Polen

Nach der Eröffnung eines neuen Standorts in Luxemburg im Jahr 2024 plant Joskin nun, die Fertigungskapazitäten in auszubauen. Die Erweiterung betrifft das Werk in Trzcianka, das seit 1999 neben dem Hauptsitz in Belgien betrieben wird. Dort entstehen unter anderem Güllefässer, Miststreuer, Anhänger, Häckseltransportwagen, Viehwagen, Plattformanhänger sowie Technik für Grünlandpflege und Gülleapplikation.

Ausbau des Werks in Trzcianka

In der Produktionsstätte sind derzeit 380 Mitarbeitende beschäftigt, darunter etwa 90 Schweißer, die von neun automatisierten Robotern unterstützt werden. Besonders zentral ist die Feuerverzinkungsanlage mit einem 8.750 Kubikmeter großen Zinkbecken, in der Komponenten für sämtliche Joskin-Werke behandelt werden. Das Werk erstreckt sich auf 25,5 , wobei rund 72.000 Quadratmeter als Hallenfläche genutzt werden. Geplant ist eine Erweiterung des Geländes um weitere sechs Hektar sowie der Bau zusätzlicher Produktionsgebäude.

Eine neue Pulverbeschichtungsanlage soll die bestehende Tauchlackierung und Feuerverzinkung ergänzen. Vor allem dünnwandige Bauteile wie die Klappen der Dreiseitenkipper werden künftig in dieser Anlage bearbeitet. Zusätzlich entsteht eine Schweißabteilung für diese Komponenten sowie eine komplette Montagelinie für deren Endfertigung. Auch die Schweißarbeiten für feuerverzinkte Bauteile werden in die neuen Gebäude verlagert. Für die Vorbereitung der Güllefässer vor dem Lackierprozess wird eine separate Werkstatt errichtet. Weitere Hallenflächen sind für die von Bauteilen vorgesehen, um bestehende Produktionslinien zu entlasten und effizienter zu gestalten.

Die Erweiterung des Werks in Trzcianka hat keine Auswirkungen auf andere Standorte des Unternehmens. Bestehende Produktionsstätten bleiben unverändert in Betrieb, und es sind keine Reduzierungen der Kapazitäten oder gar Schließungen geplant. Zudem erfolgt die Baumaßnahme auf Flächen mit geringer Bodenqualität, die gemäß der polnischen Bodenklassifikation als Kategorie 5 eingestuft sind. Damit bleibt landwirtschaftlich wertvoller Boden unangetastet. Die Möglichkeit, diese Areale von Acker- in Industrieflächen umzuwidmen, besteht auf Grundlage der lokalen gesetzlichen Vorgaben.

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