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Berlin entlässt Tierschutzbeauftragte – Klage eingereicht

In der Hauptstadt gibt es derzeit keine offizielle Ansprechperson für den Tierschutz. Die bisherige Amtsinhaberin, Kathrin Herrmann, wurde von der Senatsverwaltung entbunden. Diese Entscheidung hat Widerspruch hervorgerufen. Die zunehmende Zahl von Sonderbeauftragten auf Bundes- und Landesebene sorgt seit längerem für Kritik unter den Steuerzahlern. Dennoch scheint die jüngste Entwicklung in Berlin nicht primär eine Maßnahme zur Reduzierung von Behördenposten zu sein, sondern vielmehr eine Folge spezifischer Auseinandersetzungen.

Nach fast vier Jahren im Amt wurde Herrmann vor wenigen Tagen freigestellt. Medienberichten zufolge kam es zu Spannungen zwischen der CDU-geführten Senatsverwaltung und der promovierten Tierärztin. Dabei sollen die Differenzen so gravierend gewesen sein, dass Herrmann insgesamt vier Abmahnungen erhielt. Nach Informationen des „Tagesspiegel“ wird ihr vorgeworfen, sich nicht an Weisungen der Senatsjustizverwaltung gehalten oder diese missachtet zu haben. Kritisiert wurde unter anderem, dass sie in einigen Fällen nicht neutral, sondern mit einer aktivistischen Haltung agiert habe. Besonders im Mittelpunkt steht die politische Veränderung: Während das Amt zuvor unter grüner Leitung stand, liegt die Zuständigkeit seit 2023 bei der CDU.

Ein weiteres Konfliktthema war die drastische Kürzung des Budgets. Während Herrmanns Büro zuvor mit 400.000 Euro jährlich ausgestattet war, wurde diese Summe unter der neuen Verwaltung auf lediglich 19.000 Euro reduziert. Die ehemalige Beauftragte äußerte sich kritisch zu dieser Entscheidung und stellte zudem Überlegungen der Senatsverwaltung zur Neuordnung des Stadttaubenmanagements infrage, das sie selbst konzipiert hatte.

Herrmann hat sich entschieden, juristisch gegen ihre Entlassung vorzugehen. Bereits am 10. Februar reichte sie Klage gegen die vier Abmahnungen beim Arbeitsgericht ein. Derzeit laufen Bemühungen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

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