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Die Tierrechtler fordern vom Europäischen Gerichtshof ein Verbot von Kastenständen und Kälberboxen.

Tierrechtler fordern Verbot von Kastenständen und Kälberboxen

In einem aktuellen Appell an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) fordern Tierrechtler ein Verbot von Kastenständen und Kälberboxen in der Tierhaltung. Diese engen Behältnisse werden von vielen Landwirten genutzt, um Schweine und Kälber zu halten, was nach Ansicht der Tierschützer zu großem Leid und Stress bei den Tieren führt.

Kritik an Kastenständen und Kälberboxen

Kastenstände sind Behältnisse, in denen Schweine während der Trächtigkeit oder der Aufzucht von Ferkeln untergebracht werden. Sie sind so eng, dass die Tiere sich kaum bewegen können und keinen Kontakt zu Artgenossen haben. Kälberboxen sind ähnliche Einrichtungen, die für die Einzelhaltung von Kälbern genutzt werden. Beide Methoden werden von Tierrechtlern als tierschutzwidrig kritisiert.

Tierschutzorganisationen fordern rechtliche Schritte

Verschiedene Tierschutzorganisationen haben sich zusammengeschlossen, um gegen die Verwendung von Kastenständen und Kälberboxen vorzugehen. Sie argumentieren, dass diese Praktiken gegen die EU-Tierschutzgesetze verstoßen und das Wohlergehen der Tiere gefährden. Ein Verbot dieser engen Behältnisse sei daher dringend erforderlich.

EuGH soll über Verbot entscheiden

Der Appell der Tierrechtler richtet sich direkt an den Europäischen Gerichtshof, der als höchstes Gericht der Europäischen Union über die Rechtmäßigkeit von Gesetzen und Verordnungen entscheidet. Es wird erwartet, dass der EuGH in den kommenden Monaten eine Entscheidung über das Verbot von Kastenständen und Kälberboxen treffen wird.

Fazit

Die Forderung nach einem Verbot von Kastenständen und Kälberboxen in der Tierhaltung wird von Tierrechtlern immer lauter. Es bleibt abzuwarten, wie der Europäische Gerichtshof auf diesen Appell reagieren wird und welche Konsequenzen ein mögliches Verbot für die Landwirtschaft haben könnte.

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