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Beitragsanpassungen bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Ende Juli versendet die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) erneut ihre Beitragsbescheide an die Mitglieder. Wie in den Vorjahren werden alle Ausgaben, die im vorherigen Jahr angefallen sind, auf die Mitglieder umgelegt. Dazu zählen Präventionsmaßnahmen, Leistungen und Verwaltungskosten.

Laut Angaben der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) müssen die 1,4 Millionen Mitglieder in diesem Jahr mit einem Beitragsanstieg von 16,4 Prozent rechnen, was einem Gesamtvolumen von 1.133 Millionen Euro entspricht. Obwohl die Präventionsausgaben nahezu gleich geblieben sind und die Verwaltungskosten sogar gesunken sind, hat sich die Zahl der Unfälle, die zu einer Reduzierung der Risikobeiträge hätte führen können, nicht signifikant verringert. Stattdessen steigen die Risikobeiträge im Durchschnitt um 20 Prozent.

Trotz der Erhöhung der Risikobeiträge bleibt die finanzielle Belastung für die Mitglieder durch Einsparungen bei den Verwaltungskosten moderat: Der Mindestgrundbeitrag liegt bei 84,96 Euro und der Höchstgrundbeitrag bei 339,82 Euro, jeweils um 5,4 Prozent gesenkt. Der maximale Gesamtbeitrag, der die Mitglieder belastet, bleibt mit bis zu 110 Euro stabil.

Ein wichtiger Faktor für die Beitragserhöhung sind die gestiegenen Leistungsausgaben im Jahr 2023 sowie die Notwendigkeit, Betriebsmittel für zukünftig erwartete höhere Aufwendungen im Jahr 2025 bereitzustellen. Eine weitere bedeutende Entwicklung ist die Anerkennung von Morbus Parkinson als Berufskrankheit unter bestimmten Bedingungen, eine Entscheidung, die für alle Berufsgenossenschaften gilt und auf einer Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beruht. Die genauen finanziellen Auswirkungen dieser Neuerung auf die Leistungsausgaben sind noch nicht vollständig abschätzbar, jedoch hat der Vorstand eine zusätzliche Betriebsmittelzuführung von 100 Millionen Euro beschlossen, so die SVLFG.

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