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Ende der Dimethomorph-Zulassung: Auswirkungen und Fristen

Die Europäische Union hat beschlossen, die Genehmigung für den Wirkstoff Dimethomorph (DMM) in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Dies bedeutet, dass die EU Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Zulassungen für die Fungizide Orvego, Forum und Forum Gold, die diesen Wirkstoff enthalten, bis zum 20. November 2024 zu widerrufen. Die Abverkauf- und Aufbrauchfristen für die vorhandenen Dimethomorph-Produktbestände enden spätestens am 20. Mai 2025.

Nach Angaben der BASF, dem Hersteller der betroffenen Produkte, werden die Rückstandshöchstgehalte (MRLs) des nicht mehr genehmigten Wirkstoffs erst nach dem Zulassungsende der Pflanzenschutzmittel festgelegt. Im Vergangenheitsszenario galt für bereits verkehrsfähige Ware weiterhin der bis dahin gültige MRL, vorausgesetzt, dass die Rückstände nach einer Risikobewertung kein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher darstellen.

Laut Dirk Hartmann, Landesleiter BASF Agricultural Solutions Deutschland, wird davon ausgegangen, dass dieses Vorgehen auch im Fall von Dimethomorph gelten könnte. Somit würden landwirtschaftliche Produkte wie Wein, Bier oder Gemüsekonserven, die rechtskonform hergestellt wurden und deren Rückstände von Dimethomorph die gültigen MRLs nicht überschreiten, auch weiterhin verkehrsfähig bleiben.

Die Produktbestände mit Dimethomorph können daher voraussichtlich noch bis Mitte Mai 2025 im Wein-, Hopfen- und Gemüseanbau verwendet werden, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Bezug auf die Rückstandshöchstgehalte entwickeln wird, da dies maßgeblich für die Zukunft der betroffenen landwirtschaftlichen Produkte ist.

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