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Neue ITW-Standards: Chancen in Haltungsformstufen 3 und 4

Die Initiative Tierwohl (ITW) hat angekündigt, ihr bestehendes Programm für Schweine- und Geflügelfleisch um die Haltungsformstufen 3 und 4 zu erweitern. Diese Entscheidung ist eine Reaktion auf die neue EU-Verbraucherschutzrichtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo), die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Tierwohlprogramme klarer zu kennzeichnen und Greenwashing zu vermeiden. Derzeit werden Fleischprodukte der ITW im Handel vor allem unter der Haltungsformstufe 2 angeboten.

Neue Standards und ihre Auswirkungen

Die neuen Programme der ITW richten sich an Marktteilnehmer, die vermehrt Produkte aus höheren Haltungsformen anbieten möchten. Wie ITW-Geschäftsführer Robert Römer erklärte, sollen diese Programme Unternehmen helfen, die aufgrund der neuen Anforderungen ihre eigenen Tierwohlmaßnahmen nicht mehr umsetzen können. Während das bisherige HF2-Programm mit dem Zusatz „Stall plus Platz“ unverändert bleibt, werden die neuen Standards als „Initiative Tierwohl Frischluftstall“ (HF3) und „Initiative Tierwohl Auslauf“ (HF4) bezeichnet.

Regulatorische Anforderungen

Die EmpCo-Richtlinie fordert von den Programmen eine Offenheit für alle Marktteilnehmer, sofern sie die erforderlichen Kriterien erfüllen. Zudem müssen unabhängige Kontrollinstanzen eingebunden werden, um die Einhaltung dieser Standards sicherzustellen. Die ITW sieht sich durch wissenschaftlich fundierte Methoden in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen.

Einfluss auf Landwirte und den Markt

Laut Römer ist es wichtig, dass Tierwohlprogramme nicht nur bestimmten Vertragslandwirten vorbehalten sind. Durch die Bündelung unter dem ITW-Dach wird ein Wechsel zwischen verschiedenen Vermarktern erleichtert. Landwirte, die bereits am ITW-Programm teilnehmen, sollen keine drastischen Änderungen bemerken. Neue Teilnehmer können sich ab März 2026 über einen ITW-Bündler anmelden.

Anforderungen an Mäster in den neuen Stufen

Die neuen Haltungsformstufen bauen auf den bestehenden Anforderungen des HF2-Programms auf. Für Schweine bedeutet dies beispielsweise den Einsatz von Offenfrontställen in Stufe 3 und das Angebot von Auslauf in Stufe 4. Die Flexibilität für Händler wird erhöht, da sie Produkte aus höheren Stufen auch in niedrigeren vermarkten können.

Kosten und Marktreaktionen

Es fallen weiterhin keine Teilnahmegebühren für Landwirte an. Die Kosten für notwendige Anpassungen am Betrieb variieren je nach Umfang der Änderungen zur Erfüllung der neuen Anforderungen. Der Markt könnte durch diese Richtlinienumsetzung beeinflusst werden, jedoch erwartet Römer weiterhin eine Vielfalt an Tierwohlprogrammen verschiedener Anbieter.

Ab Mitte 2026 sollen Fleischprodukte mit den neuen Siegeln im Lebensmitteleinzelhandel erhältlich sein. Ob der Einzelhandel diese Standards künftig voraussetzt oder ob kleinere Programme fortbestehen können, bleibt abzuwarten.

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