Für die Landwirte in den Landkreisen Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau gibt es erfreuliche Neuigkeiten: Die zuvor verhängte Stallpflicht für Geflügel wurde aufgehoben. Diese Entscheidung, die von den Kommunen am Mittwoch verkündet wurde, geht auf die stabilisierte Lage der Vogelgrippe zurück. Seit Anfang Dezember wurden in beiden Landkreisen keine neuen Fälle der Tierseuche mehr gemeldet.
Rückkehr zu Normalität für Geflügelhalter
Ab dem 8. Januar können Geflügelhalter aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg ihre Tiere wieder auf Veranstaltungen wie Märkte und Börsen mitnehmen. Auch das zuvor bestehende Veranstaltungsverbot ist nicht mehr gültig, was bedeutet, dass Geflügelbörsen und Vogelschauen erneut stattfinden dürfen. Trotz dieser Lockerungen bleiben einige Biosicherheitsmaßnahmen bestehen, jedoch in abgeschwächter Form.
Hintergrund der Stallpflicht
Die ursprüngliche Verpflichtung zur Haltung des Geflügels im Stall wurde im Herbst als Reaktion auf mehrere Ausbrüche der Vogelgrippe eingeführt. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurden zwischen Anfang November und Anfang Dezember fünf Fälle registriert. Im benachbarten Kreis Groß-Gerau waren es seit Ende Oktober sogar 79 infizierte Tiere.
Aktuelle Lage der Vogelgrippe in Deutschland
Laut Mitteilungen hat sich das allgemeine Geschehen rund um die Geflügelpest in Deutschland beruhigt. Dies hat die Behörden dazu veranlasst, die Einschränkungen zu lockern. Eine stets aktualisierte Übersichtskarte gibt Auskunft über aktuelle Überwachungs- und Sperrzonen sowie Stallpflichten für Geflügelhalter.
Auch wenn die Gefahr durch die Vogelgrippe aktuell abgenommen hat, bleibt es für landwirtschaftliche Betriebe essentiell, weiterhin aufmerksam zu sein und bestehende Sicherheitsmaßnahmen gewissenhaft umzusetzen.
