In Deutschland hat die Antragsphase für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2026 begonnen, und die Landwirte stehen vor der Herausforderung, ihre Agraranträge bis zum Stichtag am 15. Mai einzureichen. Dabei sind je nach Bundesland unterschiedliche Programme zur Antragstellung freigeschaltet worden.
Antragsverfahren in den Bundesländern
Bereits im März starteten einige Bundesländer mit der Freischaltung ihrer Antragssoftware. In Baden-Württemberg können Landwirte seit dem 9. März das Programm FIONA nutzen. Ähnlich ist es in Bayern, wo iBALIS ab dem 18. März bereitsteht. Niedersachsen hat sein ANDI-Programm am 12. März aktiviert, während Nordrhein-Westfalen seit dem 15. März auf das ELAN-System setzt.
Fristen und Änderungen im Jahr 2026
Die Einreichungsfrist für alle Bundesländer endet am 15. Mai. Bis zum Ende September sind Änderungen an den Anträgen möglich, beispielsweise bei Abweichungen im Flächenmonitoring. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt Ende Dezember.
Zudem gibt es wesentliche Änderungen im Agrarantrag 2026: Die Prämien für Altgrasstreifen und Agroforstsysteme werden erhöht, und alle Mais-Mischkulturen zählen künftig zur Hauptkultur Mais.
Junglandwirteförderung und Öko-Regelungen
Für Junglandwirte bietet die GAP besondere Fördermöglichkeiten und Existenzgründungsprämien, deren Voraussetzungen sorgfältig geprüft werden sollten. Im Bereich des Grünlands sind kombinierte Öko-Regelungen besonders attraktiv, wobei einige Prämien in diesem Bereich ebenfalls angehoben wurden.
Antragstellung in weiteren Bundesländern
Auch andere Regionen haben spezifische Portale eingerichtet: In Brandenburg etwa wird der Sammelantrag über „inet Agrar“ abgewickelt, während Sachsen das DIANAweb nutzt. In Thüringen erfolgt die Beantragung über PORTIA.
Laut Experten bergen diese Neuerungen sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Landwirte, da sie sich mit teils komplexen bürokratischen Anforderungen auseinandersetzen müssen.
